10. November 2025

Digitale Zukunft beginnt: LINTA-Start bei Neutrass

Wir bei Neutrass gehen voller Energie einen grossen Schritt in die digitale Zukunft: Im 4. Quartal 2025 führen wir mit LINTA das erste prozessorientierte CRM-System für Schweizer Broker ein. Für uns ist LINTA viel mehr als ein neues IT-Tool – es ist ein echter Meilenstein, der unsere Arbeit für Sie als Kundin und Kunde noch einfacher, transparenter und verlässlicher macht.

15. Oktober 2025

Werte, Wandel und gemeinsame Wege – Interview mit Konrad Graber

Was bedeutet es heute, kompromissfähig zu sein? Wie gelingen echte Reformen im Sozialbereich? Und warum spielen Verlässlichkeit und Orientierung nicht nur im Sport, sondern auch bei Versicherungen eine entscheidende Rolle?

28. September 2025

OL Weltcup Uster: Simona Aebersold siegt – Neutrass hautnah dabei

Vom 26. bis 28. September 2025 verwandelte sich Uster in das Zentrum des internationalen Orientierungslaufs. Das Neutrass-Team war als Partner und Unterstützer vor Ort und konnte die Begeisterung für den Sport und die starke Schweizer Präsenz hautnah miterleben.

26. September 2025

Neues Verwaltungsratsmitglied: Edith Müller Loretz

Die Neutrass AG freut sich, mit Edith Müller Loretz ein neues Mitglied im Verwaltungsrat begrüssen zu dürfen. Die erfahrene Versicherungsfachfrau bringt 27 Jahre Führungserfahrung aus der Branche mit und war als erste Frau in der Geschäftsleitung der Suva tätig.

30. Juni 2025

Gemeinsam mehr bewegen – Neutrass übernimmt solution + benefit

Im Juni 2025 ist Neutrass AG einen wichtigen Schritt in Richtung Zukunft gegangen und hat die solution+benefit GmbH übernommen.

15. Oktober 2014

Mehr Hilfe für Menschen mit seltenen Krankheiten

Menschen, die an seltenen und schweren Krankheiten leiden, sollen mehr Hilfe erhalten, sowohl bei der Diagnose und Behandlung ihres Leidens als auch im Umgang mit den Sozialversicherungen. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden und ein Konzept verabschiedet.



Etwa 580'000 der rund 8 Millionen Einwohner der Schweiz leiden an einer seltenen Krankheit, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schrieb. Eine Krankheit gilt gemäss internationalen Vereinbarungen als selten, wenn sie bis zu 5 von 10'000 Einwohnern betrifft und das Leben bedroht oder zu chronischen Behinderungen führt.

Oft nicht rechtzeitig erkannt

Im Konzept schlägt der Bundesrat 19 Massnahmen vor. Helfen will er vor allem den wegen ihres Leidens besonders benachteiligten Menschen. Beispielsweise sind das Patienten, für deren Krankheit es noch keine etablierte Behandlungsmethode gibt.

Krankheiten würden oft nicht rechtzeitig erkannt und adäquat behandelt, heisst es in der Mitteilung. Verfahren in Spitälern und bei den Sozialversicherung seien langwierig. Und bei der Kostengutsprache für Medikamente und Pflegeleistungen gebe es Unsicherheiten.

Für Krankheiten, bei denen der Unterstützungsbedarf besonders gross ist, will der Bundesrat Referenzzentren schaffen. Diese sollen einerseits sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten die Behandlung gewährleistet wird. Anderseits sollen die Zentren für das Gesundheitspersonal Weiterbildungsmöglichkeiten bieten.

Für Gesundheitsfachleute, Erkrankte und auch deren Angehörige schlägt das Konzept von den Behörden unterstützte Informationsplattformen vor. Ausbildungen im Gesundheitswesen sollen bei Bedarf angepasst werden.

Hilfe in administrativen Belangen

Weiter schlägt das Konzept vor, in den Kantonen Koordinatorinnen oder Koordinatoren einzusetzen. Sie sollen Patienten mit seltenen Krankheiten und deren Angehörigen vor allem in administrativen und juristischen Belangen helfen. Koordinatoren in Spitälern sollen in krankheitsspezifischen Belangen Unterstützung bieten.

Ansetzen will der Bundesrat auch bei der Kostengutsprache durch die Krankenkassen und die Invalidenversicherung (IV). Die heutigen Verfahren sind in vielen Fällen zu komplex, sowohl für die Kranken selbst als auch für das Gesundheitspersonal, wie das BAG festhält.

Das Bundesamt will deshalb prüfen, wie die Zusammenarbeit von Ärzten, Vertrauensärzten und Versicherungen vereinfacht und die Übernahme von Kosten für Arzneimittel oder genetische Analysen verbessert werden kann. Erreicht werden soll dieses Ziel mit standardisierten Prozessen.

Ausnahmen unter Voraussetzungen

Die Grundversicherung vergütet nach Angaben des BAG rund 70 Prozent der vom Heilmittelinstitut Swissmedic zugelassenen Arzneimittel für seltene Krankheiten. In bestimmten Ausnahmefällen müssen die Kassen auch bezahlen, wenn das Arzneimittel nicht zugelassen ist.

Nicht zugelassene Heilmittel gegen lebensbedrohende Krankheiten können in der Schweiz ausnahmsweise befristet zugelassen werden. Voraussetzungen sind Vereinbarkeit mit dem Gesundheitsschutz, dass vom Arzneimittel ein grosser therapeutischer Nutzen erwartet wird und dass es in der Schweiz kein vergleichbares Heilmittel gibt.

Über die Höhe der Vergütung entscheiden allerdings die Kassen selbst. Dass kann dazu führen, dass von Fall zu Fall unterschiedliche Beträge entrichtet werden. Ein Faktor ist auch, ob der Hersteller eines Arzneimittels bereit ist, dieses zum von der Kasse verlangten Preis zu liefern.

Das «Konzept Seltene Krankheiten» hat das Parlament mit Postulaten bestellt. Erarbeitet wurde es zusammen mit Patientenorganisationen, Fachleuten und Kantonen. Geplant ist, dass das Eidg. Departement des Innern (EDI) im ersten Quartal 2015 einen Zeitplan für die Umsetzung vorlegt. Auch eine Schätzung der Kosten soll 2015 vorliegen.