10. November 2025

Digitale Zukunft beginnt: LINTA-Start bei Neutrass

Wir bei Neutrass gehen voller Energie einen grossen Schritt in die digitale Zukunft: Im 4. Quartal 2025 führen wir mit LINTA das erste prozessorientierte CRM-System für Schweizer Broker ein. Für uns ist LINTA viel mehr als ein neues IT-Tool – es ist ein echter Meilenstein, der unsere Arbeit für Sie als Kundin und Kunde noch einfacher, transparenter und verlässlicher macht.

15. Oktober 2025

Werte, Wandel und gemeinsame Wege – Interview mit Konrad Graber

Was bedeutet es heute, kompromissfähig zu sein? Wie gelingen echte Reformen im Sozialbereich? Und warum spielen Verlässlichkeit und Orientierung nicht nur im Sport, sondern auch bei Versicherungen eine entscheidende Rolle?

28. September 2025

OL Weltcup Uster: Simona Aebersold siegt – Neutrass hautnah dabei

Vom 26. bis 28. September 2025 verwandelte sich Uster in das Zentrum des internationalen Orientierungslaufs. Das Neutrass-Team war als Partner und Unterstützer vor Ort und konnte die Begeisterung für den Sport und die starke Schweizer Präsenz hautnah miterleben.

26. September 2025

Neues Verwaltungsratsmitglied: Edith Müller Loretz

Die Neutrass AG freut sich, mit Edith Müller Loretz ein neues Mitglied im Verwaltungsrat begrüssen zu dürfen. Die erfahrene Versicherungsfachfrau bringt 27 Jahre Führungserfahrung aus der Branche mit und war als erste Frau in der Geschäftsleitung der Suva tätig.

30. Juni 2025

Gemeinsam mehr bewegen – Neutrass übernimmt solution + benefit

Im Juni 2025 ist Neutrass AG einen wichtigen Schritt in Richtung Zukunft gegangen und hat die solution+benefit GmbH übernommen.

23. Oktober 2014

Gesundheitsexperten warnen vor Kostenabwälzung auf Komatrinker

Die Gesundheitskommission des Nationalrats stösst mit ihrem Gesetzesvorschlag zum Komatrinken auf Widerstand. Ärzte, Suchtexperten und Kantonsvertreter erachten den Vorschlag, Jugendliche bei übermässigem Alkoholkonsum für die Spitalkosten zur Kasse zu bitten, als untauglich.



Auch bei den politischen Parteien überwiegt - ausser bei der SVP und der FDP - die Skepsis. Sogar die Krankenkassen geben sich anlässlich der Vernehmlassung, die bis Ende Monat dauert, zurückhaltend.

Der Vorschlag geht auf eine parlamentarische Initiative des Zürcher SVP-Nationalrats Toni Bortoluzzi zurück: Wer nach übermässigem Alkohol medizinisch versorgt werden muss, soll die Kosten selber tragen. Langjährige Alkoholiker wären von der vorläufig auf fünf Jahre befristeten Regeländerung ausgenommen. Hintergrund ist die Diskussion über das Rauschtrinken bei Jugendlichen.

Beim Fachverband Sucht ist man der Meinung, der Gesetzesentwurf schiesse am Ziel vorbei. Denn bei den Betrunkenen, die ins Spital eingeliefert würden, handle es sich meistens um ältere Alkoholiker. Während der Anteil der über 45-Jährigen fast die Hälfte aller Einlieferungen ausmache, betrage der Anteil der unter 23-Jährigen nur 10 Prozent, teilte der Fachverband und das Groupement romand d'études des addiction (GREA) mit.

Nach Ansicht der Suchtverbände würde ein solches Gesetz dazu führen, dass einzelne Personen aus Kostengründen im Notfall nicht mehr ins Spital eingeliefert würden. Denn eine Überdosisbehandlung ist für einen Jugendlichen teuer. Das Universitätskinderspital beider Basel rechnet mit durchschnittlich rund 1600 Franken.

Bruch mit dem Solidaritätsprinzip

Die Spitäler warnen vor höheren Behandlungskosten. Denn in der Praxis sei es für die Ärzte oft schwierig, eine Vergiftung eindeutig auf Komatrinken zurückzuführen, schreiben der Spitalverband H+, der Dachverband der Ärzte FMH und der die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK). Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, wären teure Zusatzabklärungen nötig, heisst es im Communiqué.

Zudem bedeutete ein solcher Schritt einen Richtungswechsel in der Gesundheitspolitik - weg vom Solidaritätsprinzip, hin zum Verursacherprinzip. Um diese Grundsatzfrage zu klären, tauge das Rauschtrinken bei Jugendlichen aber nicht, da Komatrinken weder eine häufige noch eine typische Krankheit sei. Im Gegenteil: Die Behandlungen wegen einer Alkoholvergiftung seien in den vergangenen Jahren sogar rückläufig, schreiben H+, FMH und GDK weiter.

Konsequenterweise müsste man dann auch darüber diskutieren, ob Lungenkrebs bei Rauchern oder Herz- und Kreislauferkrankungen bei Übergewichtigen nach dem Verursacherprinzip abzurechnen seien. Dies scheine aber nicht opportun, heisst es.

Auch die Krankenkassen lehnen einen unüberlegten Systemwechsel ab. Dazu bräuchte es aus Sicht des Krankenkassenverbands curafutura eine breite Diskussion über das Solidaritätsprinzip.

Ausnüchterungszellen in Zürich und im Wallis

Der curafutura-Präsident und Tessiner FDP-Nationalrat Ignazio Cassis sieht zwischen der Position seiner Partei und derjenigen seines Verbands keinen unlösbaren Widerspruch. Die Grundsatzdebatte müsse nun anhand der Komatrinker-Vorlage geführt werden, sagte Gesundheitskommissionsmitglied Cassis auf Anfrage. «Da können wir Erfahrungen sammeln und wissenschaftlich auswerten.»

In der Stadt Zürich und im Oberwallis wurden bereits Pilotversuche mit so genannten Ausnüchterungszellen durchgeführt. Diese Projekte unterscheiden sich jedoch von der Komatrinker-Vorlage, da sie ausschliesslich die Sicherheitskosten auf die Betrunkenen abwälzen. Die Gesundheitskosten werden hingegen von der Krankenkasse bezahlt.

In Zürich wird am 30. November an der Urne abgestimmt, ob die Zentrale Ausnüchterung- und Betreuungsstelle (ZAB) ihren definitiven Betrieb aufnimmt.