10. November 2025

Digitale Zukunft beginnt: LINTA-Start bei Neutrass

Wir bei Neutrass gehen voller Energie einen grossen Schritt in die digitale Zukunft: Im 4. Quartal 2025 führen wir mit LINTA das erste prozessorientierte CRM-System für Schweizer Broker ein. Für uns ist LINTA viel mehr als ein neues IT-Tool – es ist ein echter Meilenstein, der unsere Arbeit für Sie als Kundin und Kunde noch einfacher, transparenter und verlässlicher macht.

15. Oktober 2025

Werte, Wandel und gemeinsame Wege – Interview mit Konrad Graber

Was bedeutet es heute, kompromissfähig zu sein? Wie gelingen echte Reformen im Sozialbereich? Und warum spielen Verlässlichkeit und Orientierung nicht nur im Sport, sondern auch bei Versicherungen eine entscheidende Rolle?

28. September 2025

OL Weltcup Uster: Simona Aebersold siegt – Neutrass hautnah dabei

Vom 26. bis 28. September 2025 verwandelte sich Uster in das Zentrum des internationalen Orientierungslaufs. Das Neutrass-Team war als Partner und Unterstützer vor Ort und konnte die Begeisterung für den Sport und die starke Schweizer Präsenz hautnah miterleben.

26. September 2025

Neues Verwaltungsratsmitglied: Edith Müller Loretz

Die Neutrass AG freut sich, mit Edith Müller Loretz ein neues Mitglied im Verwaltungsrat begrüssen zu dürfen. Die erfahrene Versicherungsfachfrau bringt 27 Jahre Führungserfahrung aus der Branche mit und war als erste Frau in der Geschäftsleitung der Suva tätig.

30. Juni 2025

Gemeinsam mehr bewegen – Neutrass übernimmt solution + benefit

Im Juni 2025 ist Neutrass AG einen wichtigen Schritt in Richtung Zukunft gegangen und hat die solution+benefit GmbH übernommen.

12. Februar 2015

Suva darf Taggelder um die Hälfte kürzen

Die Suva hat einem Strassenbauer, der sich das Handgelenk beim Dirt-Biken gebrochen hatte, die Taggelder um die Hälfte reduziert. Gemäss Bundesgericht ist dies rechtens, weil der Versicherte ein Risiko eingegangen ist, das sich nicht auf ein vernünftiges Mass reduzieren lässt.



Damit fällt das Dirt-Biken, bei welchem akrobatische Sprünge mit dem Fahrrad gemacht werden, in die gleiche Kategorie wie Auto-Bergrennen, Motorradrennen, Boxwettkämpfe, Speedflying oder Base-Jumping.

Das Bundesgericht geht in seiner Rechtsprechung davon aus, dass diese Sportarten mit grossen Gefahren für Leib und Leben verbunden sind. Das Risiko lasse sich nicht auf ein kalkulierbares Niveau senken.

Reiz der hohen Sprünge

Beim Dirt-Biking kommt es gemäss Bundesgericht nicht darauf an, ob der Sport nur als Hobby oder wettkampfmässig betrieben wird. Ziel des Sportlers sei es, einen möglichst spektakulären Sprung ausführen zu können. Dafür würden ein bis vier Meter hohe Erdhügel und Rampen als Schanze verwendet.

Der Umstand, dass sich der Fahrer durch die Metallteile des Velos verletzen kann, erhöhe das Risiko. Dadurch unterscheide sich das Dirt-Biken vom Snowboarden in der Halfpipe, wie das Bundesgericht festhält.

Auch bei einer Halfpipe sei mit Stürzen zu rechnen. Ein verunglückter Sprung in der Halfpipe ende in der Regel jedoch an der steilen Stelle der Pipe, weshalb er «glimpflicher verläuft als beim Dirt-Jump».

«Nichts Wagemutiges»

Der betroffene Hobby-Biker hatte sich im Februar 2014 im Hammerpark in Lenzburg verletzt. Nach einem, gemäss Urteil des Kantonsgerichts Luzern, nicht wagemutigen Sprung hatte er bei der Landung die Kontrolle verloren und stürzte.

Das kantonale Gericht hatte die Kürzung der Taggelder durch die Suva aufgehoben. Es war in seinem Urteil zum Schluss gekommen, dass Dirt-Biken mit Rollbrettfahren oder Snowboardabfahrten vergleichbar sei. Wenn der Sport nur hobbymässig und ohne Forcieren besonderer akrobatischer Einlagen ausgeübt werde, könne nicht gesagt werden, er sei mit grossen Gefahren für Leib und Leben verbunden.