10. November 2025

Digitale Zukunft beginnt: LINTA-Start bei Neutrass

Wir bei Neutrass gehen voller Energie einen grossen Schritt in die digitale Zukunft: Im 4. Quartal 2025 führen wir mit LINTA das erste prozessorientierte CRM-System für Schweizer Broker ein. Für uns ist LINTA viel mehr als ein neues IT-Tool – es ist ein echter Meilenstein, der unsere Arbeit für Sie als Kundin und Kunde noch einfacher, transparenter und verlässlicher macht.

15. Oktober 2025

Werte, Wandel und gemeinsame Wege – Interview mit Konrad Graber

Was bedeutet es heute, kompromissfähig zu sein? Wie gelingen echte Reformen im Sozialbereich? Und warum spielen Verlässlichkeit und Orientierung nicht nur im Sport, sondern auch bei Versicherungen eine entscheidende Rolle?

28. September 2025

OL Weltcup Uster: Simona Aebersold siegt – Neutrass hautnah dabei

Vom 26. bis 28. September 2025 verwandelte sich Uster in das Zentrum des internationalen Orientierungslaufs. Das Neutrass-Team war als Partner und Unterstützer vor Ort und konnte die Begeisterung für den Sport und die starke Schweizer Präsenz hautnah miterleben.

26. September 2025

Neues Verwaltungsratsmitglied: Edith Müller Loretz

Die Neutrass AG freut sich, mit Edith Müller Loretz ein neues Mitglied im Verwaltungsrat begrüssen zu dürfen. Die erfahrene Versicherungsfachfrau bringt 27 Jahre Führungserfahrung aus der Branche mit und war als erste Frau in der Geschäftsleitung der Suva tätig.

30. Juni 2025

Gemeinsam mehr bewegen – Neutrass übernimmt solution + benefit

Im Juni 2025 ist Neutrass AG einen wichtigen Schritt in Richtung Zukunft gegangen und hat die solution+benefit GmbH übernommen.

24. Juni 2015

AHV-Nummer wird Chefsache

In diesem Herbst wird der Bundesrat eine Aussprache über die AHV-Nummer führen. Das sagte der Eidg. Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür der Nachrichtenagentur sda. Thür warnt seit Jahren vor der Gefahr des gläsernen Bürgers wegen der AHV-Nummer.



Als die anonymisierte AHV-Nummer 2008 eingeführt wurde, war sie nur für die Sozialversicherungen - AHV, IV, EO, ALV - vorgesehen. Doch schon bald entdeckte man neue Verwendungsmöglichkeiten. So verlangt das Bundesamt für Statistik (BFS) seit 2012, dass Unternehmen bei der Lohnerhebung auch die AHV-Nummern ihrer Lohnbezüger angeben.

Vergangenes Jahr stellte der Bundesrat seine Pläne für eine Modernisierung des Grundbuches vor, bei denen die AHV-Nummer für die Identifikation von Personen zum Einsatz kommt. Auch die Krankenkassen nutzen die AHV-Nummer zu diesem Zweck. Und die Mehrwertsteuer möchte ebenfalls mit der Nummer arbeiten.

Gefahr der Verknüpfung und Weitergabe

Würden solche Daten verknüpft, dann erführen Behörden etliche Details aus dem Privat- und Arbeitsleben ihrer Bürgerinnen und Bürger. Im Extremfall könnte ein Grundbuchbeamter erfahren, was eine Person verdient und an welchen Krankheiten sie leidet. Noch viel schlimmer wäre es, wenn dieser fiktive Beamte die sensiblen Daten an den Meistbietenden verkaufen würde.

«Die Gefahr der Ausbreitung der AHV-Nummer ist offensichtlich und macht uns grosse Sorgen und zwar genau weil die Möglichkeit besteht, dass personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden», sagte Thür.

Um solch orwellschen Visionen erst gar nicht wahr werden zu lassen, gelangte er im Frühjahr an das Innendepartement von Bundesrat Alain Berset und verlangte auf Ebene Bundesrat eine Grundsatzdebatte zur AHV-Nummer.

Sektorielle Nummern

Thür möchte in verschiedenen Bereichen sogenannte «sektorielle, eineindeutige Nummern» statt der überall verwendeten AHV-Nummer, um Verknüpfungen zu verhindern. Sektorielle Nummern werden künftig bereits für die in der Sommersession vom Parlament beschlossenen Patientendossiers eingesetzt. Diese werden von der Zentralen AHV-Stelle (ZAS) herausgegeben, welche bereits für die AHV-Nummer verantwortlich ist.

Eine der sektoriellen Nummern würde zum Beispiel nur bei der Mehrwertsteuer eingesetzt, um eine Person zu identifizieren. Beim Grundbuch hätte die gleiche Person dann wieder eine andere Nummer.

AHV-Nummer-Gesetz

Als weniger problematisch erachtet Thür, dass das Bundesamt für Statistik bei der Lohnerhebung verlangt, dass die Arbeitgeber auch die AHV-Nummer angeben müssen. Der Grund dafür liegt im strengen Statistikgeheimis, das auf der gleichen Stufe wie das Arzt- oder Anwaltsgeheimnis angesiedelt ist.

Dort sei klar geregelt, dass die AHV-Nummern nur für statistische Zwecke genutzt werden dürfen. Gibt ein Statistiker personenbezogene Daten an Dritte weiter, auch an andere Behörden, macht er sich wegen missbräuchlicher Verwendung von Statistikdaten strafbar.

Dennoch führt der Eidg. Datenschutzbeauftragte seit Jahren mit dem BFS eine Auseinandersetzung. Er verlangt vom BFS, dass dieses im Statistikgesetz den Umgang mit den AHV-Nummern explizit und transparent regelt. Für den Bürger müsse die Verwendung klar geregelt sein.