10. November 2025

Digitale Zukunft beginnt: LINTA-Start bei Neutrass

Wir bei Neutrass gehen voller Energie einen grossen Schritt in die digitale Zukunft: Im 4. Quartal 2025 führen wir mit LINTA das erste prozessorientierte CRM-System für Schweizer Broker ein. Für uns ist LINTA viel mehr als ein neues IT-Tool – es ist ein echter Meilenstein, der unsere Arbeit für Sie als Kundin und Kunde noch einfacher, transparenter und verlässlicher macht.

15. Oktober 2025

Werte, Wandel und gemeinsame Wege – Interview mit Konrad Graber

Was bedeutet es heute, kompromissfähig zu sein? Wie gelingen echte Reformen im Sozialbereich? Und warum spielen Verlässlichkeit und Orientierung nicht nur im Sport, sondern auch bei Versicherungen eine entscheidende Rolle?

28. September 2025

OL Weltcup Uster: Simona Aebersold siegt – Neutrass hautnah dabei

Vom 26. bis 28. September 2025 verwandelte sich Uster in das Zentrum des internationalen Orientierungslaufs. Das Neutrass-Team war als Partner und Unterstützer vor Ort und konnte die Begeisterung für den Sport und die starke Schweizer Präsenz hautnah miterleben.

26. September 2025

Neues Verwaltungsratsmitglied: Edith Müller Loretz

Die Neutrass AG freut sich, mit Edith Müller Loretz ein neues Mitglied im Verwaltungsrat begrüssen zu dürfen. Die erfahrene Versicherungsfachfrau bringt 27 Jahre Führungserfahrung aus der Branche mit und war als erste Frau in der Geschäftsleitung der Suva tätig.

30. Juni 2025

Gemeinsam mehr bewegen – Neutrass übernimmt solution + benefit

Im Juni 2025 ist Neutrass AG einen wichtigen Schritt in Richtung Zukunft gegangen und hat die solution+benefit GmbH übernommen.

31. August 2015

BVG-Kommission empfiehlt tieferen Mindestzinssatz

Die Guthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge (BVG) sollen im nächsten Jahr nur noch zu 1,25 Prozent verzinst werden. Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz zu senken.



Heute liegt der Satz bei 1,75 Prozent. Die BVG-Kommission teilte am Montag mit, sie empfehle eine Senkung. Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten gemäss der Mitteilung von 0,75 bis 1,75 Prozent. Die Mitglieder stimmten über verschiedene Varianten ab. In der Schlussabstimmung sprach sich eine Mehrheit für 1,25 und gegen 1 Prozent aus.

Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Zu berücksichtigen sei jedoch ebenso, dass nicht die ganze Rendite einer Vorsorgeeinrichtung für die Mindestverzinsung verwendet werden könne, schreibt die BVG-Kommission.

Die Vorsorgeeinrichtungen hätten auch die gesetzliche Pflicht, Wertschwankungsreserven zu bilden, notwendige Rückstellungen vorzunehmen und die gesetzlichen Rentenanforderungen zu erfüllen. Soweit nicht anderweitig finanziert, müssten sie zudem die Verwaltungskosten der Vorsorgeeinrichtung mit dem Vermögensertrag decken.

1,25 Prozent als Maximum

Die von der Mehrheit der BVG-Kommission favorisierte Formel zur Berechnung des Mindestzinssatzes ergibt per Ende Juli einen Wert von 1,25 Prozent. Auf der Basis der Zahlen von Ende Juli und unter Berücksichtigung der Schwankungen der Märkte stelle dieser Zinssatz ein Maximum dar, schreibt die Kommission. Angesichts des aktuell sinkenden Preisniveaus ergebe dies eine gute Realverzinsung.

Der Mindestzinssatz ist in den vergangenen Jahren mehrmals angepasst worden. Von 1985 bis 2002 hatte er noch 4 Prozent betragen. Per 2012 wurde er auf 1,5 Prozent gesenkt. Für 2014 war der Bundesrat der Empfehlung der BVG-Kommission gefolgt und hatte den Mindestzinssatz wieder auf 1,75 Prozent erhöht.

Der Mindestzinssatz legt fest, wie viel Zinsen das Alterskapital in einem Jahr im Minimum abwerfen muss. Je tiefer der Satz, desto weniger wachsen die Guthaben der Versicherten. Der Mindestzinssatz betrifft nur Lohnbestandteile, die dem BVG-Obligatorium (im Jahr 2015 21'150 bis 84'600 Franken) unterstehen. Lohnbestandteilen, die darüber liegen, können Pensionskassen zu einem anderen - auch tieferen - Satz verzinsen.