10. November 2025

Digitale Zukunft beginnt: LINTA-Start bei Neutrass

Wir bei Neutrass gehen voller Energie einen grossen Schritt in die digitale Zukunft: Im 4. Quartal 2025 führen wir mit LINTA das erste prozessorientierte CRM-System für Schweizer Broker ein. Für uns ist LINTA viel mehr als ein neues IT-Tool – es ist ein echter Meilenstein, der unsere Arbeit für Sie als Kundin und Kunde noch einfacher, transparenter und verlässlicher macht.

15. Oktober 2025

Werte, Wandel und gemeinsame Wege – Interview mit Konrad Graber

Was bedeutet es heute, kompromissfähig zu sein? Wie gelingen echte Reformen im Sozialbereich? Und warum spielen Verlässlichkeit und Orientierung nicht nur im Sport, sondern auch bei Versicherungen eine entscheidende Rolle?

28. September 2025

OL Weltcup Uster: Simona Aebersold siegt – Neutrass hautnah dabei

Vom 26. bis 28. September 2025 verwandelte sich Uster in das Zentrum des internationalen Orientierungslaufs. Das Neutrass-Team war als Partner und Unterstützer vor Ort und konnte die Begeisterung für den Sport und die starke Schweizer Präsenz hautnah miterleben.

26. September 2025

Neues Verwaltungsratsmitglied: Edith Müller Loretz

Die Neutrass AG freut sich, mit Edith Müller Loretz ein neues Mitglied im Verwaltungsrat begrüssen zu dürfen. Die erfahrene Versicherungsfachfrau bringt 27 Jahre Führungserfahrung aus der Branche mit und war als erste Frau in der Geschäftsleitung der Suva tätig.

30. Juni 2025

Gemeinsam mehr bewegen – Neutrass übernimmt solution + benefit

Im Juni 2025 ist Neutrass AG einen wichtigen Schritt in Richtung Zukunft gegangen und hat die solution+benefit GmbH übernommen.

10. Mai 2016

Keine Altersgrenze für Fruchtbarkeitsbehandlung

Das Bundesgericht lässt die Frage offen, bis zu welchem Alter eine Fruchtbarkeitsbehandlung durch die Krankenkasse übernommen werden muss. Es hat einen Fall aus dem Kanton Waadt zur weiteren Sachverhaltsabklärung an die Vorinstanz zurückgewiesen.



Konkret verlangte eine 44-jährige Frau, dass die Krankenkasse Intras eine Fruchtbarkeitsbehandlung mittels Stimulation der Eierstöcke und Einführung von Samenzellen in die Gebärmutter übernimmt. Die Versicherung lehnte die Vergütung aufgrund der Grundversicherung jedoch ab.

Sie begründete ihren Entscheid damit, dass die Sterilität der Frau nicht krankheitsbedingte Ursachen habe, sondern die Folge ihres Alters sei.

Das Kantonsgericht Waadt hiess im Mai 2015 eine Beschwerde der betroffenen Frau gegen diesen Entscheid gut. Die Versicherung wiederum gelangte an das Bundesgericht und verlangte die Aufhebung des Urteils.

Nicht alle Richter/-innen schliessen Altersgrenze aus

Entgegen der vom Bundesgericht angenommenen Erwartung der Intras, hat die Zweite sozialrechtliche Abteilung keine Alterslimite gesetzt, bis zu welcher Fertilitätsbehandlungen zu vergüten sind. Der Gesetzgeber habe keine solche gesetzt, und es sei nicht Aufgabe des Bundesgerichts, dies nachzuholen, erklärte einer der Richter.

Nicht alle Richterinnen und Richter schliessen die Einführung einer Altersgrenze aus. Eine solche sei jedoch durch die Gesetz- und Verordnungsgeber zu setzen und müsse auf einem breiten Konsens von Fachleuten beruhen.

Mit einer Altersgrenze könne zwar nicht Gerechtigkeit geschaffen werden, da die biologische Uhr jeder Frau anders tickt. Allerdings würde damit Rechtsgleichheit geschaffen, da die Abgrenzung einer krankheitsbedingten von einer altersbedingten Infertilität schwierig sei, wie in der Beratung erläutert wurde.

Weil aufgrund der vorinstanzlichen Sachverhaltsabklärung unklar ist, was die Ursache der Unfruchtbarkeit der betroffenen Frau ist, geht der Fall zur weiteren Abklärung zurück an das Kantonsgericht Waadt.