10. November 2025

Digitale Zukunft beginnt: LINTA-Start bei Neutrass

Wir bei Neutrass gehen voller Energie einen grossen Schritt in die digitale Zukunft: Im 4. Quartal 2025 führen wir mit LINTA das erste prozessorientierte CRM-System für Schweizer Broker ein. Für uns ist LINTA viel mehr als ein neues IT-Tool – es ist ein echter Meilenstein, der unsere Arbeit für Sie als Kundin und Kunde noch einfacher, transparenter und verlässlicher macht.

15. Oktober 2025

Werte, Wandel und gemeinsame Wege – Interview mit Konrad Graber

Was bedeutet es heute, kompromissfähig zu sein? Wie gelingen echte Reformen im Sozialbereich? Und warum spielen Verlässlichkeit und Orientierung nicht nur im Sport, sondern auch bei Versicherungen eine entscheidende Rolle?

28. September 2025

OL Weltcup Uster: Simona Aebersold siegt – Neutrass hautnah dabei

Vom 26. bis 28. September 2025 verwandelte sich Uster in das Zentrum des internationalen Orientierungslaufs. Das Neutrass-Team war als Partner und Unterstützer vor Ort und konnte die Begeisterung für den Sport und die starke Schweizer Präsenz hautnah miterleben.

26. September 2025

Neues Verwaltungsratsmitglied: Edith Müller Loretz

Die Neutrass AG freut sich, mit Edith Müller Loretz ein neues Mitglied im Verwaltungsrat begrüssen zu dürfen. Die erfahrene Versicherungsfachfrau bringt 27 Jahre Führungserfahrung aus der Branche mit und war als erste Frau in der Geschäftsleitung der Suva tätig.

30. Juni 2025

Gemeinsam mehr bewegen – Neutrass übernimmt solution + benefit

Im Juni 2025 ist Neutrass AG einen wichtigen Schritt in Richtung Zukunft gegangen und hat die solution+benefit GmbH übernommen.

24. April 2014

Effiziente Spitäler dürfen Gewinne einstreichen

Spitäler dürfen mit dem neuen Finanzierungsmodell der Fallpauschalen Gewinne erzielen, wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat. Massgebend für die Festlegung der Pauschalen sind die Tarife effizienter Spitäler.



Das Bundesverwaltungsgericht hat das erste materielle Grundsatzurteil in Sachen Spitaltarife seit der Einführung der Fallpauschalen Anfang 2012 gefällt. Es hält fest, dass Spitäler nach neuem Recht Gewinne erzielen dürfen. Es muss sich dabei aber um Effizienzgewinne handeln.

Mit den neuen Tarifen im Bereich der akutsomatischen Leistungen werden nicht mehr die effektiven Kosten abgegolten. Vielmehr werden Fallpauschalen vergütet. Wie das Bundesverwaltungsgericht schreibt, gehen die Meinungen bezüglich der Festlegung dieser Pauschalen auseinander. Massgebend sind aber die effizienten Spitäler.

Spielraum ausgereizt

Grundsätzlich haben die Kantonsregierungen bei der Festlegung der Fallpauschalen im ersten Jahr seit der Einführung einen grossen Ermessensspielraum. Das Bundesverwaltungsgericht hebt einen kantonalen Entscheid nur auf, wenn dieser nicht mehr vertretbar ist, was in Luzern nun der Fall war. Über 40 Krankenkassen hatten gegen die festgelegte Fallpauschale Beschwerde eingelegt.

Damit die Spitäler tatsächlich miteinander verglichen werden können, wie es das Ziel der neuen Finanzierung ist, müssen die Kosten transparent und nach einheitlichen Kriterien erhoben werden. Wie das Bundesverwaltungsgericht festhält, sind die Voraussetzungen dafür noch nicht gegeben. Es fehlten konkretisierende Bestimmungen zur Preisbildung.

Nicht zu befinden hatte das Bundesverwaltungsgericht im vorliegenden Fall darüber, welcher Effizienzmassstab noch als bundesrechtskonform betrachtet werden darf.