10. November 2025

Digitale Zukunft beginnt: LINTA-Start bei Neutrass

Wir bei Neutrass gehen voller Energie einen grossen Schritt in die digitale Zukunft: Im 4. Quartal 2025 führen wir mit LINTA das erste prozessorientierte CRM-System für Schweizer Broker ein. Für uns ist LINTA viel mehr als ein neues IT-Tool – es ist ein echter Meilenstein, der unsere Arbeit für Sie als Kundin und Kunde noch einfacher, transparenter und verlässlicher macht.

15. Oktober 2025

Werte, Wandel und gemeinsame Wege – Interview mit Konrad Graber

Was bedeutet es heute, kompromissfähig zu sein? Wie gelingen echte Reformen im Sozialbereich? Und warum spielen Verlässlichkeit und Orientierung nicht nur im Sport, sondern auch bei Versicherungen eine entscheidende Rolle?

28. September 2025

OL Weltcup Uster: Simona Aebersold siegt – Neutrass hautnah dabei

Vom 26. bis 28. September 2025 verwandelte sich Uster in das Zentrum des internationalen Orientierungslaufs. Das Neutrass-Team war als Partner und Unterstützer vor Ort und konnte die Begeisterung für den Sport und die starke Schweizer Präsenz hautnah miterleben.

26. September 2025

Neues Verwaltungsratsmitglied: Edith Müller Loretz

Die Neutrass AG freut sich, mit Edith Müller Loretz ein neues Mitglied im Verwaltungsrat begrüssen zu dürfen. Die erfahrene Versicherungsfachfrau bringt 27 Jahre Führungserfahrung aus der Branche mit und war als erste Frau in der Geschäftsleitung der Suva tätig.

30. Juni 2025

Gemeinsam mehr bewegen – Neutrass übernimmt solution + benefit

Im Juni 2025 ist Neutrass AG einen wichtigen Schritt in Richtung Zukunft gegangen und hat die solution+benefit GmbH übernommen.

01. September 2014

BVG-Mindestzinssatz soll bei 1,75 Prozent bleiben

Guthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge (BVG) sollen auch im nächsten Jahr zu einem Satz von mindestens 1,75 Prozent verzinst werden müssen. Die Mehrheit der BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat, den aktuellen BVG-Mindestzinssatz beizubehalten.



Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder gingen von 1,25 bis zu 2,0 Prozent, wie es in der Mitteilung der BVG-Kommission vom Montag hiess. Für einen tieferen Satz sprachen sich Vertreter der Versicherungen aus, für einen höheren die Gewerkschaftsvertreter.

Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

Zu berücksichtigen sei jedoch, dass nicht die ganze Rendite einer Vorsorgeeinrichtung für die Mindestverzinsung verwendet werden könne, hält die BVG-Kommission fest. Die Vorsorgeeinrichtungen hätten auch die Pflicht, die gesetzlichen Rentenanforderungen zu erfüllen, notwendige Rückstellungen vorzunehmen und Wertschwankungsreserven zu bilden.

Finanzmärkte entwickeln sich positiv

Die von der Mehrheit der BVG-Kommission favorisierte Formel zur Berechnung des Mindestzinssatzes ergibt gemäss der Mitteilung aktuell einen Wert von 1,5 Prozent.

Weil sie die Lage an den Finanzmärkten insgesamt als zufriedenstellend beurteilten, sprachen sich elf Mitglieder der 18-köpfigen Kommission aber dafür aus, bei 1,75 Prozent zu bleiben. Sechs Mitglieder wünschten eine Erhöhung auf 2 Prozent.

Ob der Satz geändert oder beibehalten wird, entscheidet jeweils der Bundesrat. Er ist nicht an die Empfehlung der BVG-Kommission gebunden, folgt dieser aber in der Regel.

Gewerkschaften fordern 2 Prozent

Die Gewerkschaften sind mit der Empfehlung der Kommission nicht zufrieden. Angesichts der erzielten Performance von Aktien und Immobilien sei ein Satz von 1,75 Prozent zu tief, argumentieren der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und der Gewerkschaftsdachverband Travail.Suisse.

Sie rufen den Bundesrat auf, den Satz auf 2 Prozent zu erhöhen. In der Vergangenheit habe sich der Bundesrat zu stark von möglichen künftigen Risiken und nicht von der Performance der Pensionskassen leiten lassen, hält Travail.Suisse in einer Mitteilung fest. Eine tiefe Verzinsung auf Vorrat sei nicht vertrauensfördernd.

Auch der Schweizerische Gewerkschaftsverband (SGB) gibt zu bedenken, das starke Auseinanderklaffen zwischen Mindestverzinsung und Performance schmälere das Vertrauen in die zweite Säule. Eine bessere Verzinsung der Altersguthaben sei dringend nötig.

Versicherungsverband warnt vor Risiken

Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) kritisierte dagegen in einer Mitteilung, die Empfehlung der Kommission sei zu hoch. Der Mindestzinssatz sollte sich vor allem an den realen Erträgen sicherer Anlagen orientieren anstatt an Buchgewinnen.

Die BVG-Kommission habe offenbar die gestiegenen Aktienkurse und Immobilienpreise zu einem erheblichen Teil in ihre Überlegungen einbezogen. Die Wahrscheinlichkeit einer Korrektur aufgrund geopolitischer Risiken und verhaltener Wirtschaftsprognosen sei aber gestiegen. Es stehe den Vorsorgeeinrichtungen frei, die Guthaben ihrer Versicherten mit einem höheren Satz zu verzinsen als dem BVG-Mindestzinssatz, hält der SVV weiter fest.

Seit 2012 lag der Mindestzinssatz für die Altersguthaben der zweiten Säule auf dem historischen Tiefstand von 1,5 Prozent. Im vergangenen Herbst war der Bundesrat der Empfehlung der BVG-Kommission gefolgt und hatte ihn auf 1,75 Prozent erhöht.