10. November 2025

Digitale Zukunft beginnt: LINTA-Start bei Neutrass

Wir bei Neutrass gehen voller Energie einen grossen Schritt in die digitale Zukunft: Im 4. Quartal 2025 führen wir mit LINTA das erste prozessorientierte CRM-System für Schweizer Broker ein. Für uns ist LINTA viel mehr als ein neues IT-Tool – es ist ein echter Meilenstein, der unsere Arbeit für Sie als Kundin und Kunde noch einfacher, transparenter und verlässlicher macht.

15. Oktober 2025

Werte, Wandel und gemeinsame Wege – Interview mit Konrad Graber

Was bedeutet es heute, kompromissfähig zu sein? Wie gelingen echte Reformen im Sozialbereich? Und warum spielen Verlässlichkeit und Orientierung nicht nur im Sport, sondern auch bei Versicherungen eine entscheidende Rolle?

28. September 2025

OL Weltcup Uster: Simona Aebersold siegt – Neutrass hautnah dabei

Vom 26. bis 28. September 2025 verwandelte sich Uster in das Zentrum des internationalen Orientierungslaufs. Das Neutrass-Team war als Partner und Unterstützer vor Ort und konnte die Begeisterung für den Sport und die starke Schweizer Präsenz hautnah miterleben.

26. September 2025

Neues Verwaltungsratsmitglied: Edith Müller Loretz

Die Neutrass AG freut sich, mit Edith Müller Loretz ein neues Mitglied im Verwaltungsrat begrüssen zu dürfen. Die erfahrene Versicherungsfachfrau bringt 27 Jahre Führungserfahrung aus der Branche mit und war als erste Frau in der Geschäftsleitung der Suva tätig.

30. Juni 2025

Gemeinsam mehr bewegen – Neutrass übernimmt solution + benefit

Im Juni 2025 ist Neutrass AG einen wichtigen Schritt in Richtung Zukunft gegangen und hat die solution+benefit GmbH übernommen.

15. Oktober 2014

Bundesrat will schweizweit freie Arztwahl ohne Aufpreis

Freie Arztwahl in der ganzen Schweiz ohne finanzielle Nachteile für die Versicherten: Das soll künftig für Leistungen der Grundversicherung im ambulanten Bereich gelten. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt.



Die Krankenkassen sollen künftig die Kosten des gewählten Leistungserbringers übernehmen müssen. Bisher wurden die Kosten höchstens nach dem Tarif vergütet, der am Wohnort oder Arbeitsort eines Versicherten oder in dessen Umgebung gilt. Waren die Kosten für die Behandlung an einem anderen Ort höher, musste der Versicherte die Differenz selbst übernehmen.

Neu sollen die Versicherten ihren Arzt oder andere Leistungserbringer im ambulanten Bereich frei wählen können, ohne dass ihnen dabei finanzielle Nachteile entstehen. Die neue Regelung führe zu keinen Mehrkosten für die Grundversicherung, schreibt das Departement des Innern (EDI).

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Weiter will der Bundesrat in grenznahen Regionen eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit ermöglichen. Heute kann die Grundversicherung die Kosten von medizinischen Behandlungen im grenznahen Ausland nur im Rahmen von Pilotprojekten übernehmen. Zurzeit bestehen solche Projekte im Raum Basel/Lörrach und St. Gallen/Liechtenstein.

Der Bundesrat will nun gesetzliche Grundlagen schaffen, damit diese Projekte dauerhaft weitergeführt werden können und neue Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit möglich werden.