18. Oktober 2024

Interview mit Martin Bucherer, RA lic.iur., Geschäftsleiter WAS wira Luzern und Vorsitzender der Geschäftsleitung WAS Luzern

23. September 2024

Die Auswirkungen der Ablehnung der BVG Reform

Die Altersvorsorge bleibt eine Sorge der Bevölkerung. Viele Menschen befürchten, dass die Leistungen aus der 1. und 2. Säule nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt im Alter zu sichern. Nach der klaren Ablehnung der BVG-Reform stellt sich die Frage: Wie geht es nun weiter?

25. März 2024

Neutrass expandiert nach Ibach SZ

Der unabhängige Versicherungsbroker Neutrass mit Hauptsitz in Rotkreuz ZG expandiert weiter: Er übernimmt die Indextra GmbH in Ibach SZ mit insgesamt sieben Mitarbeitenden. Sämtliche Teammitglieder von Indextra und Neutrass bleiben den Firmen treu. Dank dem Ausbau gehört Neutrass mit aktuell rund 85 Fachleuten zu den grössten inhabergeführten Versicherungsbrokern in Schweizer Besitz.

22. März 2024

Zum Entscheid der 13. AHV Rente

Die Volksinitiative «für ein besseres Leben im Alter», die eine 13. AHV-Rente vorsieht, wurde am 3. März 2024 von Volk und Ständen angenommen, obwohl der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes die Initiative zur Ablehnung empfahlen.

15. Januar 2024

Der Sinn und Zweck von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Philippe Catalan, Spezialist bei der Neutrass AG für Versicherungs-, Haftpflicht- und Vertragsfragen, erläutert den Nutzen von AGBs und wann sie für Unternehmen sinnvoll sind.

15. Januar 2015

Über 2,7 Milliarden Franken Pensionskassengelder suchen Besitzer

Auf fast 600'000 Konten liegen ehemalige Pensionskassengelder, von denen die Besitzerin oder der Besitzer nichts weiss. Über 2,7 Milliarden Franken «vergessene» Freizügigkeitsleistungen verwaltete die Auffangeinrichtung im letzten Jahr - so viel wie noch nie.



Meist gehen die Gelder bei einem Stellenwechsel oder Arbeitsunterbruch vergessen, sagt Max Meili, Geschäftsleiter der Stiftung Auffangeinrichtung BVG, gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Dann liegt es nämlich am Arbeitnehmer zu entscheiden, ob die angesammelten Gelder von der Pensionskasse des alten Arbeitgebers in jene des neuen oder an eine andere Einrichtung transferiert werden sollen. Tut er dies nicht, landet das Geld spätestens zwei Jahre nach dem Austritt bei der Auffangeinrichtung.

Diese nimmt, wenn möglich, Kontakt mit dem Kontoinhaber auf. Hat dieser aber neben der Stelle auch noch die Adresse gewechselt, wird es schwierig. Die Auffangeinrichtung verwaltet das Geld, bis eine entsprechende Anfrage eingeht.

Von 10 Rappen bis 4500 Franken

Dank einer besseren, systematischen Datenerfassung können immer mehr Konteninhaber ausfindig gemacht werden, sagt Meili. Mittlerweile kann bei 34 Prozent der insgesamt gut 900'000 Konten bei der Auffangeinrichtung der Besitzer kontaktiert werden, 62 Prozent des verwalteten Kapitals gelten als "zustellbar".

Trotzdem nimmt, in absoluten Zahlen, auch die Menge der unzustellbaren Konten zu. 599'212 waren es im letzten Jahr, fünf Jahre zuvor erst 426'303. Mittlerweile werden über 2,7 Milliarden Franken "unzustellbares Kapital" verwaltet, gut eine Milliarde mehr als noch 2009.

In der Regel sind es eher kleine Pensionskassenguthaben, die vergessen gehen und bei der Auffangeinrichtung landen. Auf einigen Konten liegen gerade einmal 10 Rappen, im Schnitt sind es 4500 Franken.

Geld bei der Ausreise vergessen

Ein wichtiger Grund für die Zunahme der Anzahl vergessener Konten sei die Globalisierung, sagt Meili. Erstens verbringen immer mehr Schweizer eine gewisse Zeit im Ausland, sei es für die Arbeit oder für eine Auszeit. Diese Leute vergessen dann, dass sie die angesammelten Pensionskassengelder in der Schweiz von der Kasse des alten Arbeitgebers an eine neue Vorsorgeeinrichtung überführen müssten.

Zweitens arbeiten aber auch immer mehr Ausländer in der Schweiz. Viele kennen das System der zweiten Säule nicht und lassen bei der Rückkehr in die Heimat das Geld in der Schweiz zurück. Eine weitere Erklärung sei, sagt Meili, dass die Leute heute häufiger umziehen als früher und so schwieriger auffindbar sind.

33'000 Anfragen letztes Jahr

Wer vermutet, er habe "vergessene Pensionskassengelder", kann über die Zentralstelle 2. Säule eine Anfrage starten. Allein im letzten Jahr sind dort rund 33'000 Anfragen eingegangen - deutlich mehr als noch vor einigen Jahren, wie die Zentralstelle auf Anfrage mitteilt. Gründe für die Zunahme seien Medienberichte zum Thema, aber auch Behörden, die etwa bei Ergänzungsleistung- oder Sozialhilfebezügern genauer nachfragten.

Eine Anfrage lohnt sich häufig. In 42 Prozent der Fälle werden ein oder mehrere Konten entdeckt. Letztes Jahr konnte die Auffangeinrichtung eine Rekordsumme von 940 Millionen Franken ausbezahlen beziehungsweise an eine neue Pensionskasse überweisen. Darin eingerechnet sind allerdings auch Gelder von Personen, die über ihr Konto informiert waren, dieses aber aus irgendeinem Grund noch nicht transferiert hatten.

Anspruch verfällt am 100. Geburtstag

Doch selbst wer von sich aus nicht aktiv wird, hat mit Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters gute Chancen, entdeckt zu werden. Bei weiterhin bestehenden Guthaben vergleicht die Zentralstelle dann die Kontodaten mit den Daten der AHV-Ausgleichskassen. Selbst Angaben aus dem nahen Ausland werden teilweise einbezogen. "Da die meisten auf irgend eine Weise Altersleistungen beziehen, werden auf diesem Weg viele Leute gefunden", sagt Meili.

Erste wenn eine Person bis zu ihrem 100. Geburtstag nicht ausfindig gemacht werden kann, verfällt ihr Anspruch. Dann fliessen die Gelder in einen allgemeinen Topf des Sicherheitsfonds der Zentralstelle, der am Ende allen Versicherten zu Gute kommt.