10. November 2025

Digitale Zukunft beginnt: LINTA-Start bei Neutrass

Wir bei Neutrass gehen voller Energie einen grossen Schritt in die digitale Zukunft: Im 4. Quartal 2025 führen wir mit LINTA das erste prozessorientierte CRM-System für Schweizer Broker ein. Für uns ist LINTA viel mehr als ein neues IT-Tool – es ist ein echter Meilenstein, der unsere Arbeit für Sie als Kundin und Kunde noch einfacher, transparenter und verlässlicher macht.

15. Oktober 2025

Werte, Wandel und gemeinsame Wege – Interview mit Konrad Graber

Was bedeutet es heute, kompromissfähig zu sein? Wie gelingen echte Reformen im Sozialbereich? Und warum spielen Verlässlichkeit und Orientierung nicht nur im Sport, sondern auch bei Versicherungen eine entscheidende Rolle?

28. September 2025

OL Weltcup Uster: Simona Aebersold siegt – Neutrass hautnah dabei

Vom 26. bis 28. September 2025 verwandelte sich Uster in das Zentrum des internationalen Orientierungslaufs. Das Neutrass-Team war als Partner und Unterstützer vor Ort und konnte die Begeisterung für den Sport und die starke Schweizer Präsenz hautnah miterleben.

26. September 2025

Neues Verwaltungsratsmitglied: Edith Müller Loretz

Die Neutrass AG freut sich, mit Edith Müller Loretz ein neues Mitglied im Verwaltungsrat begrüssen zu dürfen. Die erfahrene Versicherungsfachfrau bringt 27 Jahre Führungserfahrung aus der Branche mit und war als erste Frau in der Geschäftsleitung der Suva tätig.

30. Juni 2025

Gemeinsam mehr bewegen – Neutrass übernimmt solution + benefit

Im Juni 2025 ist Neutrass AG einen wichtigen Schritt in Richtung Zukunft gegangen und hat die solution+benefit GmbH übernommen.

26. Dezember 2013

ALV: Im neuen Jahr zahlen Spitzenverdiener mehr

Ab dem neuen Jahr müssen Spitzenverdiener mehr in die Arbeitslosenkassen (ALV) einzahlen als bisher. Für die Berechnung ihres Beitrags zur ALV zählt neu der ganze Lohn. Die Obergrenze von 315000 Franken für den Solidaritätszuschlag fällt weg. Die Zusatzgelder sollen helfen, die hoch verschuldete ALV rascher zu sanieren.



Der Schuldenstand des ALV-Fonds lag Ende November bei 4,4 Milliarden Franken. Der Bund erhofft sich von der Abschaffung der Obergrenze für den Solidaritätszuschlag Mehreinnahmen von 100 Millionen Franken jährlich.


Die Spitzenverdiener werden solange zur Kasse gebeten, bis die Arbeitslosenkasse ihre Schulden getilgt und beim Betriebskapital ein Polster von 500 Millionen Franken aufgebaut hat.

Solidaritätszuschlag seit zwei Jahren

Der Zuschlag fällt bereits seit 2011 auf einem Lohn ab 126000 Franken an und beträgt 1 Prozent. Doch bislang wurde der Lohn nur bis zu einer Obergrenze bis 315000 Franken belastet. Was darüber lag, wurde bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Mit den neuen Berechnungsregeln wird künftig jemand, der 400000 Franken im Jahr verdient, insgesamt 5512 Franken in die ALV einzahlen, die Hälfte davon wird ihm vom Lohn abgezogen, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber.

Diese Summe wird wie folgt berechnet: Bis zu einem Lohnanteil von 126000 Franken liegt der Beitrag zur ALV bei 2772 Franken oder 2,2 Prozent. Dieser Prozentsatz ist gleich hoch wie bei einem Normalverdiener.

Ab 126000 Franken fällt ein zusätzliches Prozent vom Lohn für die ALV-Kasse an - je zur Hälfte bezahlt vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber. Damit kommt bei einem Lohn von 400000 Franken nochmals ein Beitrag in Höhe von 2740 Franken dazu, statt wie bislang 1890 Franken.

Wer eine Million Franken verdient, steuert neu zusätzliche ALV-Beiträge in Höhe von 8740 Franken als Solidaritätszuschlag bei. Bei zwei Millionen Franken ist es mit 18740 Franken fast das Zehnfache des bisherigen Solidaritätszuschlags.

Nur bis 126000 Franken versichert

Bei der Arbeitslosenkasse gilt der Grundsatz, wer mehr einzahlt, erhält eine höhere Entschädigung, nur beschränkt. Denn die Löhne sind nur bis zu einem Betrag von 126000 Franken versichert. Wird also ein Lohnmillionär arbeitslos, erhält er nicht mehr Arbeitslosengeld als jemand, der 126000 Franken verdient hat.

«Ein arbeitsloser Ernesto Bertarelli würde also 80 Prozent von 126000 Franken Arbeitslosengeld erhalten», sagte Annette Schütz, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Arbeitslose mit Kindern, IV-Bezüger und Arme erhalten 80 Prozent des letzten Lohns, die anderen 70 Prozent.

Bewährtes Instrument

Dass der Arbeitslosenfonds in finanzielle Schieflage gerät, ist kein neues Phänomen. Der Bund hat deswegen bereits mehrfach zum Mittel des Solidaritätszuschlags gegriffen, um bei der ALV Schulden abzubauen, wie Schütz weiter erklärte.

Erstmals geschah dies 1996, als der Arbeitslosenfonds einen Schuldenberg von 6,2 Milliarden Franken angehäuft hatte. Letztmals wurde 2003 der Schuldenberg mit Hilfe eines Solidaritätszuschlags abgetragen. Acht Jahre später, 2011, klaffte im ALV-Fonds erneut ein 6-Milliarden-Franken-Loch.

Da dieses trotz des bereits erhobenen Zuschlags bei Besserverdienern nach zwei Jahren noch nicht genügend abgebaut wurde, beschloss das Parlament im vergangenen Sommer, die bisherige Obergrenze fallen zu lassen. Weil niemand dagegen das Referendum ergriffen hat, tritt das neue Regime nun in Kraft.