18. Oktober 2024

Interview mit Martin Bucherer, RA lic.iur., Geschäftsleiter WAS wira Luzern und Vorsitzender der Geschäftsleitung WAS Luzern

23. September 2024

Die Auswirkungen der Ablehnung der BVG Reform

Die Altersvorsorge bleibt eine Sorge der Bevölkerung. Viele Menschen befürchten, dass die Leistungen aus der 1. und 2. Säule nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt im Alter zu sichern. Nach der klaren Ablehnung der BVG-Reform stellt sich die Frage: Wie geht es nun weiter?

25. März 2024

Neutrass expandiert nach Ibach SZ

Der unabhängige Versicherungsbroker Neutrass mit Hauptsitz in Rotkreuz ZG expandiert weiter: Er übernimmt die Indextra GmbH in Ibach SZ mit insgesamt sieben Mitarbeitenden. Sämtliche Teammitglieder von Indextra und Neutrass bleiben den Firmen treu. Dank dem Ausbau gehört Neutrass mit aktuell rund 85 Fachleuten zu den grössten inhabergeführten Versicherungsbrokern in Schweizer Besitz.

22. März 2024

Zum Entscheid der 13. AHV Rente

Die Volksinitiative «für ein besseres Leben im Alter», die eine 13. AHV-Rente vorsieht, wurde am 3. März 2024 von Volk und Ständen angenommen, obwohl der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes die Initiative zur Ablehnung empfahlen.

15. Januar 2024

Der Sinn und Zweck von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Philippe Catalan, Spezialist bei der Neutrass AG für Versicherungs-, Haftpflicht- und Vertragsfragen, erläutert den Nutzen von AGBs und wann sie für Unternehmen sinnvoll sind.

13. Mai 2015

Fallpauschalen führen zu kürzeren Spitalaufenthalten

Die neue Spitalfinanzierung führt dazu, dass Patienten im Schnitt weniger lang im Spital bleiben. Hinweise auf «blutige Entlassungen» gibt es aber laut BAG nicht.



Zu diesem Schluss kommt ein am Mittwoch präsentierter Zwischenbericht des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Seit Anfang 2012 wird in den Schweizer Spitälern über Fallpauschalen abgerechnet. Ziel der Revision war es vor allem, das Kostenwachstum im Spitalbereich einzudämmen. Die Qualität sollte mindestens auf gleichem Niveau bleiben.

Im ersten Jahr wurde diese Vorgabe nur teilweise erfüllt, zeigt der BAG-Bericht. Zwar ist die Qualität von stationären Spitalbehandlungen gleich geblieben. Die Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind allerdings weiter gestiegen.

Als Begründung führt das BAG auf, dass ein Teil der Kantone derzeit noch weniger als 55 Prozent an stationäre Spitalbehandlungen bezahlt. Ab 2017 ist dieser Anteil obligatorisch. Das Kostenwachstum im Jahr 2012 sei vor allem auf diese Übergangsbestimmung zurückzuführen, so das BAG.

Leistungen besser vergleichbar

Positiv bewertet wird im Bericht die Tatsache, dass die Transparenz gestiegen ist. Die Leistungen der einzelnen Spitäler könnten dank dem neuen System besser miteinander verglichen werden. Die verbesserte Transparenz wiederum sei eine Voraussetzung dafür, dass das Kostenwachstum im stationären Spitalbereich mittelfristig eingedämmt werden könne.

Für eine abschliessende Aussage zur neuen Spitalfinanzierung sei es noch zu früh, schreibt das BAG. Aufgrund von Übergangsfristen werden die Massnahmen der Revision erst 2017 vollumfänglich umgesetzt. Der Bundesrat will die Evaluation deshalb wie vorgesehen weiterführen. Voraussichtlich Ende 2019 soll ein abschliessender Bericht veröffentlicht werden.