23. September 2024

Die Auswirkungen der Ablehnung der BVG Reform

Die Altersvorsorge bleibt eine Sorge der Bevölkerung. Viele Menschen befürchten, dass die Leistungen aus der 1. und 2. Säule nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt im Alter zu sichern. Nach der klaren Ablehnung der BVG-Reform stellt sich die Frage: Wie geht es nun weiter?

25. März 2024

Neutrass expandiert nach Ibach SZ

Der unabhängige Versicherungsbroker Neutrass mit Hauptsitz in Rotkreuz ZG expandiert weiter: Er übernimmt die Indextra GmbH in Ibach SZ mit insgesamt sieben Mitarbeitenden. Sämtliche Teammitglieder von Indextra und Neutrass bleiben den Firmen treu. Dank dem Ausbau gehört Neutrass mit aktuell rund 85 Fachleuten zu den grössten inhabergeführten Versicherungsbrokern in Schweizer Besitz.

22. März 2024

Zum Entscheid der 13. AHV Rente

Die Volksinitiative «für ein besseres Leben im Alter», die eine 13. AHV-Rente vorsieht, wurde am 3. März 2024 von Volk und Ständen angenommen, obwohl der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes die Initiative zur Ablehnung empfahlen.

15. Januar 2024

Der Sinn und Zweck von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Philippe Catalan, Spezialist bei der Neutrass AG für Versicherungs-, Haftpflicht- und Vertragsfragen, erläutert den Nutzen von AGBs und wann sie für Unternehmen sinnvoll sind.

10. November 2023

Christoph Häberli neu im Verwaltungsrat der Neutrass

Die Neutrass AG erweitert mit Christoph Häberli die Fachkompetenz "IT & Digitalisierung" im Verwaltungsrat, einem wichtigen Entwicklungs- und Investitionsgebiet des Unternehmens.

26. Juni 2015

Zahl der Rentnerinnen und Rentner mit Ergänzungsleistungen wächst

Immer mehr AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner sind auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Im vergangenen Jahr ist der Anteil erneut gewachsen. Ende 2014 bezogen insgesamt 309'400 Personen Ergänzungsleistungen, 2,9 Prozent mehr als im Vorjahr.



Die Ausgaben für Ergänzungsleistungen stiegen 2014 um 3,3 Prozent auf 4,7 Milliarden Franken. Das Wachstum liegt damit leicht unter dem Durchschnitt der letzten Jahre, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) schreibt.

Ergänzungsleistungen (EL) werden an Personen mit einer AHV- oder IV-Rente ausgerichtet, deren Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken kann. Es handelt sich um bedarfsabhängige Versicherungsleistungen.

Zunahme bei AHV und IV

Gemäss der am Freitag veröffentlichten Statistik waren 2014 12,4 Prozent der AHV-Rentner und 44,1 Prozent der IV-Rentner auf eine Ergänzungsleistung (EL) angewiesen. Eine EL zur Altersversicherung erhielten Ende Jahr 192'900 Personen, 3,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Eine EL zur Invalidenversicherung bezogen 112'900 Personen, 1,3 Prozent mehr als im Vorjahr.

Seit sechs Jahren wachsen die Bestände bei den EL zur IV weniger stark als jene bei den EL zur AHV. Der Bestand der EL-Bezüger mit IV-Rente steigt jedoch immer noch, trotz abnehmendem Bestand der IV-Rentnerinnen und -Rentner.

Eine wichtige Rolle spielen Ergänzungsleistungen für Heimbewohnerinnen und -bewohner. Im letzten Jahr wohnten 23 Prozent aller Personen mit EL im Heim. Sie erhielten im Durchschnitt einen monatlichen Betrag von 3200 Franken, gut dreimal mehr als Personen zu Hause. Etwa die Hälfte aller Personen im Heim ist auf EL angewiesen. Seit 1997 liegen jedoch die Zuwachsraten der EL-Bezüger im Heim tiefer als jene der Personen mit EL zu Hause.

Grosse kantonale Unterschiede

Je nach Kanton werden Ergänzungsleistungen unterschiedlich beansprucht. Im Kanton Appenzell Innerrhoden bezogen nur 7 Prozent der AHV-Rentner eine EL, im Kanton Tessin waren es 19 Prozent. Neben dem Tessin weisen alle Westschweizer Kantone sowie Basel-Stadt hohe EL-Bezugsquoten auf.

Zu den Kantonen mit einer niedrigen Quote gehören neben Appenzell Innerrhoden auch Nidwalden, Zug und Wallis. In diesen Kantonen beanspruchen weniger als 8 Prozent der Personen im Rentenalter eine EL.

Bei den IV-Rentnerinnen und -Rentnern ist die EL-Quote bei den 20- 35-jährigen Personen am höchsten. Weil jüngere Invalide nicht oder nur kurz erwerbstätig waren, verfügen sie über kleine Renten. Zudem wohnen sie häufiger im Heim und haben deshalb höhere Kosten zu tragen. Umgekehrt ist es bei den AHV-Rentnerinnen und -Rentnern. Je älter sie sind, umso eher beziehen sie EL.