18. Oktober 2024

Interview mit Martin Bucherer, RA lic.iur., Geschäftsleiter WAS wira Luzern und Vorsitzender der Geschäftsleitung WAS Luzern

23. September 2024

Die Auswirkungen der Ablehnung der BVG Reform

Die Altersvorsorge bleibt eine Sorge der Bevölkerung. Viele Menschen befürchten, dass die Leistungen aus der 1. und 2. Säule nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt im Alter zu sichern. Nach der klaren Ablehnung der BVG-Reform stellt sich die Frage: Wie geht es nun weiter?

25. März 2024

Neutrass expandiert nach Ibach SZ

Der unabhängige Versicherungsbroker Neutrass mit Hauptsitz in Rotkreuz ZG expandiert weiter: Er übernimmt die Indextra GmbH in Ibach SZ mit insgesamt sieben Mitarbeitenden. Sämtliche Teammitglieder von Indextra und Neutrass bleiben den Firmen treu. Dank dem Ausbau gehört Neutrass mit aktuell rund 85 Fachleuten zu den grössten inhabergeführten Versicherungsbrokern in Schweizer Besitz.

22. März 2024

Zum Entscheid der 13. AHV Rente

Die Volksinitiative «für ein besseres Leben im Alter», die eine 13. AHV-Rente vorsieht, wurde am 3. März 2024 von Volk und Ständen angenommen, obwohl der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes die Initiative zur Ablehnung empfahlen.

15. Januar 2024

Der Sinn und Zweck von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Philippe Catalan, Spezialist bei der Neutrass AG für Versicherungs-, Haftpflicht- und Vertragsfragen, erläutert den Nutzen von AGBs und wann sie für Unternehmen sinnvoll sind.

17. August 2015

Bundesrat streicht Franchisen und senkt Rabatte

Der Bundesrat räumt bei den Krankenkassenprämien und ihren Rabatten auf: Er will die Zahl der Wahlfranchisen von fünf auf drei senken. Zugleich will er zu hohe Prämienrabatte nach unten korrigieren. Damit steigen die Prämien für Versicherte mit hohen Franchisen.



Im Sinn einer Vereinfachung will der Bundesrat die Franchisen von 1000 und von 2000 Franken streichen, weil diese nur von wenigen Versicherten in Anspruch genommen werden, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Montag mitteilte. Neben der für Erwachsene ordentlichen Franchise von 300 Franken stünden nach der geplanten Verordnungsänderung nur noch die Franchisen von 500, 1500 und 2500 Franken zur Auswahl.

Bei Kindern sollen neben der ordentlichen Franchise von 0 Franken nur noch zwei statt sechs Wahlfranchisen zur Verfügung stehen: diejenige von 400 Franken und diejenige von 600 Franken. Betroffen von den Änderungen sind gemäss BAG ungefähr 590'000 Erwachsene (rund 9 Prozent) und 66'600 Kinder (gut 4 Prozent).

Senkung des Prämienrabatts

Anpassen will der Bundesrat auch die Höhe des maximalen Prämienrabatts, den die Krankenkassen für die Wahlfranchisen erteilen. Der Rabatt darf nur den Einsparungen entsprechen, die wegen der höheren Kostenbeteiligung der Versicherten entstehen und allenfalls auch weil der Versicherte weniger medizinische Leistungen in Anspruch nimmt. «Kostenunterschiede aufgrund eines günstigeren Risikobestandes dürfen dagegen keinen Einfluss auf die Prämienermässigung haben», erklärt das BAG.

Der heutige Rabatt sei höher als die risikobereinigten Einsparungen der Leistungskosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die auf die einzelnen Wahlfranchisen zurückzuführen seien, hält das BAG fest.

Konkret bedeutet dies: Bei einer Franchise von 2500 Franken sinkt der Rabatt von 1540 Franken auf 1100 Franken oder um 20 Prozentpunkte auf 50 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos.

Bei einer Wahlfranchise von 1500 Franken sinkt der Rabatt um 10 Prozentpunkte auf 60 Prozent oder von 840 auf 720 Franken. Bei der 500er-Franchise schliesslich bleibt der Rabatt bei 70 Prozent oder 140 Franken gegenüber der Franchise von 300 Franken.

Die Anhörung zur Verordnungsänderung dauert bis am 12. November 2015. Die Neuerungen sollen per 1. Januar 2017 in Kraft treten, und sie werden sich 2017 erstmals auf die Prämien auswirken.