18. Oktober 2024

Interview mit Martin Bucherer, RA lic.iur., Geschäftsleiter WAS wira Luzern und Vorsitzender der Geschäftsleitung WAS Luzern

23. September 2024

Die Auswirkungen der Ablehnung der BVG Reform

Die Altersvorsorge bleibt eine Sorge der Bevölkerung. Viele Menschen befürchten, dass die Leistungen aus der 1. und 2. Säule nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt im Alter zu sichern. Nach der klaren Ablehnung der BVG-Reform stellt sich die Frage: Wie geht es nun weiter?

25. März 2024

Neutrass expandiert nach Ibach SZ

Der unabhängige Versicherungsbroker Neutrass mit Hauptsitz in Rotkreuz ZG expandiert weiter: Er übernimmt die Indextra GmbH in Ibach SZ mit insgesamt sieben Mitarbeitenden. Sämtliche Teammitglieder von Indextra und Neutrass bleiben den Firmen treu. Dank dem Ausbau gehört Neutrass mit aktuell rund 85 Fachleuten zu den grössten inhabergeführten Versicherungsbrokern in Schweizer Besitz.

22. März 2024

Zum Entscheid der 13. AHV Rente

Die Volksinitiative «für ein besseres Leben im Alter», die eine 13. AHV-Rente vorsieht, wurde am 3. März 2024 von Volk und Ständen angenommen, obwohl der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes die Initiative zur Ablehnung empfahlen.

15. Januar 2024

Der Sinn und Zweck von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Philippe Catalan, Spezialist bei der Neutrass AG für Versicherungs-, Haftpflicht- und Vertragsfragen, erläutert den Nutzen von AGBs und wann sie für Unternehmen sinnvoll sind.

14. September 2015

Ständerat stimmt tieferen Renten und höherem Frauenrentenalter zu

Bei der Reform der Altersvorsorge hat der Ständerat am Montag erste wichtige Entscheide gefällt. Er beschloss, das Rentenalter für Frauen auf 65 Jahre anzuheben. Die Renten der beruflichen Vorsorge sollen gekürzt werden.



Es handelt sich um zwei zentrale Bausteine der Reform der Altersvorsorge, mit welcher der Alterung der Bevölkerung, der höheren Lebenserwartung und den tieferen Erträgen der Pensionskassenguthaben Rechnung getragen werden soll. Um das Vorhaben möglichst transparent und damit auch mehrheitsfähig zu machen, hat der Bundesrat vorgeschlagen, AHV und berufliche Vorsorge gemeinsam zu sanieren.

Dabei ist der Ständerat geblieben. Auch das Ziel, dass die Reform letztlich nicht zu tieferen Renten führen darf, stellte er nicht in Frage. Über die dafür nötigen Ausgleichsmassnahmen wird er allerdings erst am Dienstag diskutieren. Vorerst ging es lediglich um jene Teile der Vorlage, die zu tieferen Leistungen führen.

Umstrittene Erhöhung des Rentenalters

Dazu gehört zunächst die Erhöhung des Frauenrentenalters von heute 64 auf 65 Jahre. Der Schritt sei aufgrund der demografischen Entwicklung "unausweichlich", sagte Kommissionssprecher Urs Schwaller (CVP/FR).

Für Frauenorganisationen und einen Teil der Linken ist die Erhöhung des Frauenrentenalters nach wie vor tabu. Als Gründe werden unter anderem Lohndiskriminierung, die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts oder schlechtere Absicherung in der beruflichen Vorsorge ins Feld geführt.

Auch im Ständerat setzten sich Vertreter von SP und Grünen gegen das höhere Rentenalter zur Wehr, wobei dafür auch taktische Gründe eine Rolle gespielt haben dürften: Die Linke erwartet nämlich, das Zugeständnis unter anderem mit höheren AHV-Renten versüsst zu bekommen.

Tiefere Renten beschlossen

Als zweites Faustpfand dient ihr die ebenfalls beschlossene Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent, was zu markant tieferen Renten in der beruflichen Vorsorge führt. Ein Alterskapital von 100'000 Franken wirft damit nicht mehr 6800 Franken im Jahr ab, sondern nur noch 6000 Franken.

Gegen den Widerstand der Linken sind solche Einschnitte kaum durch eine Volksabstimmung zu bekommen, wie die gescheiterte 11. AHV-Reform und die 2010 an der Urne abgelehnte Senkung des Umwandlungssatzes gezeigt haben.

Der tiefere Umwandlungssatz ist jedoch ein zentrales Anliegen der Versicherer. Diese halten den Umwandlungssatz wegen der steigenden Lebenserwartung und der tiefen Anlagerenditen seit Jahren für zu hoch. Sie müssten heute die Renten aus den Einlagen der aktiven Generation finanzieren, sagte Schwaller (CVP/FR). Die Anpassung sei darum zwingend.

Paul Rechsteiner (SP/SG) stellte dies in Frage. Er wies darauf hin, dass die Anlagerenditen letztes Jahr durchschnittlich 6,8 Prozent betragen haben. Sein Antrag, beim heutigen Satz zu bleiben, scheiterte aber klar.

Feilschen um Ausgleich

Bundesrat Alain Berset hatte sich dafür eingesetzt, eine "technische Lösung" für das Problem zu finden und gleichzeitig eine politische Mehrheit dafür zu bekommen. Darum brauche es Ausgleichsmassnahmen, um die Rentensenkung aufzufangen. Unter anderem schlug der Bundesrat vor, auf den Koordinationsabzug zu verzichten.

Es handelt sich um einen Abzug vom Lohn von aktuell 24'675 Franken. Dieser Teil des Lohns ist nicht versichert und trägt damit auch nicht zur Bildung von Alterskapital bei. Die Abschaffung würde zu einem höheren versicherten Lohn und so zu mehr Alterskapital und höheren Renten führen.

Auf Antrag der Kommission stimmte der Ständerat jedoch nur einer leichten Senkung zu. Diese plant, die tieferen Renten in der beruflichen Vorsorge teilweise durch höhere AHV-Renten auszugleichen. Es handelt sich dabei um den wohl umstrittensten Teil der Vorlage, wie sich in der Eintretensdebatte gezeigt hat.

Rednerinnen und Redner von SVP und FDP kündigten an, einem Ausbau bei der AHV niemals zuzustimmen. Die AHV müsse finanziell stabilisiert werden, und das sei schon schwierig genug. In der vorberatenden Kommission haben Vertreter von SP und CVP der Erhöhung der AVH-Renten um 70 Franken pro Monat für Einzelpersonen und um bis zu 226 Franken für Einzelpersonen zum Durchbruch verholfen. Darüber diskutiert der Ständerat am Dienstagmorgen.

Flexibler Altersrücktritt

Bereits beschlossen ist der flexible Altersrücktritt, wobei 65 als Referenzalter für Männer und Frauen gilt. Die AHV-Rente soll künftig maximal drei Jahre früher bezogen werden können, also mit 62 Jahren. Anders als heute wäre auch ein Teilvorbezug und damit ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand möglich. Die Rente würde gekürzt, allerdings weniger als heute.

Einen Zuschlag gibt es beim Rentenaufschub, der wie heute für fünf Jahre möglich ist. Die geltenden Zuschläge werden jedoch wegen der längeren Lebenserwartung reduziert. Neu ist auch ein teilweiser Aufschub möglich.

Die Debatte wird am Dienstagmorgen fortgesetzt. Neben den höheren AHV-Renten sind unter anderem auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer, die Höhe der Altersgutschriften oder eine Schuldenbremse für die AHV ein Thema.