18. Oktober 2024

Interview mit Martin Bucherer, RA lic.iur., Geschäftsleiter WAS wira Luzern und Vorsitzender der Geschäftsleitung WAS Luzern

23. September 2024

Die Auswirkungen der Ablehnung der BVG Reform

Die Altersvorsorge bleibt eine Sorge der Bevölkerung. Viele Menschen befürchten, dass die Leistungen aus der 1. und 2. Säule nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt im Alter zu sichern. Nach der klaren Ablehnung der BVG-Reform stellt sich die Frage: Wie geht es nun weiter?

25. März 2024

Neutrass expandiert nach Ibach SZ

Der unabhängige Versicherungsbroker Neutrass mit Hauptsitz in Rotkreuz ZG expandiert weiter: Er übernimmt die Indextra GmbH in Ibach SZ mit insgesamt sieben Mitarbeitenden. Sämtliche Teammitglieder von Indextra und Neutrass bleiben den Firmen treu. Dank dem Ausbau gehört Neutrass mit aktuell rund 85 Fachleuten zu den grössten inhabergeführten Versicherungsbrokern in Schweizer Besitz.

22. März 2024

Zum Entscheid der 13. AHV Rente

Die Volksinitiative «für ein besseres Leben im Alter», die eine 13. AHV-Rente vorsieht, wurde am 3. März 2024 von Volk und Ständen angenommen, obwohl der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes die Initiative zur Ablehnung empfahlen.

15. Januar 2024

Der Sinn und Zweck von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Philippe Catalan, Spezialist bei der Neutrass AG für Versicherungs-, Haftpflicht- und Vertragsfragen, erläutert den Nutzen von AGBs und wann sie für Unternehmen sinnvoll sind.

04. April 2014

Neue Regelung bezüglich Medikamenten

Chronisch kranke Menschen sollen teure Medikamente nicht im Voraus bezahlen müssen. Die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK) hat dem Grundsatz zugestimmt, dass Krankenkassen Medikamente direkt bezahlen müssen. Dies teilten die Parlamentsdienste mit.



Einstimmig unterstützte die Kommission eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Margrit Kessler (GLP/SG), die die Abrechnung nach dem System des Tiers payant verlangt. Heute sind noch rund 12 Prozent der Versicherten bei den Medikamenten im System des Tiers garant versichert.

Das bedeutet, dass sie Medikamente zunächst selber bezahlen müssen und den Betrag anschliessend von der Krankenkasse erstattet bekommen. Gerade bei teuren Medikamenten kann dies die finanziellen Möglichkeiten der Patientinnen und Patienten übersteigen.

Dadurch erreichen gewisse Krankenkassen, dass ihre teuren Risikopatienten zu einer Kasse wechseln, bei der sie die Medikamente nicht zuerst selbst bezahlen müssen. Dieser Risikoselektion soll mit einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes einen Riegel geschoben werden.

Die SGK des Nationalrats hat der Initiative im Januar zugestimmt. Nach dem Entscheid der Schwesterkommission kann sie nun eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.