18. Oktober 2024

Interview mit Martin Bucherer, RA lic.iur., Geschäftsleiter WAS wira Luzern und Vorsitzender der Geschäftsleitung WAS Luzern

23. September 2024

Die Auswirkungen der Ablehnung der BVG Reform

Die Altersvorsorge bleibt eine Sorge der Bevölkerung. Viele Menschen befürchten, dass die Leistungen aus der 1. und 2. Säule nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt im Alter zu sichern. Nach der klaren Ablehnung der BVG-Reform stellt sich die Frage: Wie geht es nun weiter?

25. März 2024

Neutrass expandiert nach Ibach SZ

Der unabhängige Versicherungsbroker Neutrass mit Hauptsitz in Rotkreuz ZG expandiert weiter: Er übernimmt die Indextra GmbH in Ibach SZ mit insgesamt sieben Mitarbeitenden. Sämtliche Teammitglieder von Indextra und Neutrass bleiben den Firmen treu. Dank dem Ausbau gehört Neutrass mit aktuell rund 85 Fachleuten zu den grössten inhabergeführten Versicherungsbrokern in Schweizer Besitz.

22. März 2024

Zum Entscheid der 13. AHV Rente

Die Volksinitiative «für ein besseres Leben im Alter», die eine 13. AHV-Rente vorsieht, wurde am 3. März 2024 von Volk und Ständen angenommen, obwohl der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes die Initiative zur Ablehnung empfahlen.

15. Januar 2024

Der Sinn und Zweck von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Philippe Catalan, Spezialist bei der Neutrass AG für Versicherungs-, Haftpflicht- und Vertragsfragen, erläutert den Nutzen von AGBs und wann sie für Unternehmen sinnvoll sind.

17. April 2014

Den Patienten werden Rabatte auf Medikamente vorenthalten

Wenn Spitäler, Ärzte oder Apotheker Rabatte auf Medikamente erhalten, geben sie diese den Versicherten oft nicht weiter. Diesen Vorwurf erheben der Krankenkassenverband santésuisse und der Internetvergleichsdienst Comparis. Die betroffenen Verbände widersprechen.



Weil Rabatte auf Medikamente nicht weitergegeben würden, blieben den Versicherten jährlich rund 200 Millionen Franken vorenthalten, teilte Comparis mit.


Der Krankenkassenverband santésuisse schätzt sogar, dass rund 300 Mio. Franken an Medikamenten-Rabatten bei Ärzten, Spitälern und Apotheken «versickern», wie Mediensprecher Paul Rhyn auf Anfrage sagte. Für diese Schätzung stützt sich der Verband unter anderem auf die Differenz zwischen den von der Pharmaindustrie publizierten Zahlen und den Kosten, die über die Krankenkassen abgerechnet werden.

«Die Situation ist unbefriedigend», sagte Rhyn. Es gebe keinen Mechanismus dafür, dass diese Rabatte weitergegeben würden.

Die Versicherer und Versicherten haben zwar das Recht, bei den Leistungserbringern die Offenlegung und die Rückerstattung von allfälligen Vergünstigungen zu verlangen, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schreibt. Doch das ist laut santésuisse in der Praxis kaum möglich, da die Krankenkassen keine Informationen darüber haben, wo überhaupt Rabatte gewährt werden.

Spitalverband: Rabatte werden weitergegeben

Vor allem die Spitäler würden abkassieren, schreibt Comparis. Der Spitalverband H+ widerspricht: «Die Spitäler geben die Rabatte im stationären Bereich vollumfänglich an Versicherer und Kantone weiter», schreibt H+ in einer Stellungnahme.

Im ambulanten Bereich werde die Weitergabe der Rabatte zwischen dem Spital und den Versicherungen vertraglich ausgehandelt, «also ebenfalls weitergegeben an die Versicherer und Selbstzahler».

Auch der Ärzteverband FMH wehrt sich gegen den Vorwurf, Ärzte würden Rabatte einfach in die eigene Tasche stecken. «Wir können die Behauptung von Comparis nicht beurteilen, da wir dazu keine Zahlen haben», sagte FMH-Präsident Jürg Schlup.

Laut der FMH werden Rabatte im ambulanten Bereich jedoch einerseits über Ärztenetze an die Patienten weitergegeben, andererseits in Projekte zur Qualitätssicherung «zugunsten der Patienten» investiert. So ist es in Vereinbarungen mit den Krankenversicherern festgehalten.

Der Präsident des Apothekerverbands pharmasuisse, Dominique Jordan, sagt ebenfalls, dass ein Teil der Rabatte sehr wohl weitergegeben werde. «Die Apotheken gewähren den Krankenkassen seit 2001 2,5 Prozent Rabatt auf alle Medikamente, die auf der Spezialitätenliste stehen - unabhängig davon, ob sie selbst beim Einkauf einen Rabatt erhalten haben. Letztes Jahr waren dies 50 Mio. Franken», sagt er.

Santésuisse: Patienten sollen die Hälfte erhalten

Santésuisse und Comparis fordern jedoch eine Änderung des Systems: Eine Hälfte des Rabatts soll an die Patienten weitergegeben werden müssen, die andere Hälfte beim Leistungserbringer bleiben. «Wenn der ganze Rabatt an den Patienten weitergegeben würde, bestünde für den Leistungserbringer kein Anreiz mehr, sich für Rabatte einzusetzen - und das könnte zu steigenden Preisen führen», sagt Rhyn.

Beim Bund gibt es im Moment jedoch keine Bestrebungen, das System zu ändern, wie das BAG mitteilt.