18. Oktober 2024

Interview mit Martin Bucherer, RA lic.iur., Geschäftsleiter WAS wira Luzern und Vorsitzender der Geschäftsleitung WAS Luzern

23. September 2024

Die Auswirkungen der Ablehnung der BVG Reform

Die Altersvorsorge bleibt eine Sorge der Bevölkerung. Viele Menschen befürchten, dass die Leistungen aus der 1. und 2. Säule nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt im Alter zu sichern. Nach der klaren Ablehnung der BVG-Reform stellt sich die Frage: Wie geht es nun weiter?

25. März 2024

Neutrass expandiert nach Ibach SZ

Der unabhängige Versicherungsbroker Neutrass mit Hauptsitz in Rotkreuz ZG expandiert weiter: Er übernimmt die Indextra GmbH in Ibach SZ mit insgesamt sieben Mitarbeitenden. Sämtliche Teammitglieder von Indextra und Neutrass bleiben den Firmen treu. Dank dem Ausbau gehört Neutrass mit aktuell rund 85 Fachleuten zu den grössten inhabergeführten Versicherungsbrokern in Schweizer Besitz.

22. März 2024

Zum Entscheid der 13. AHV Rente

Die Volksinitiative «für ein besseres Leben im Alter», die eine 13. AHV-Rente vorsieht, wurde am 3. März 2024 von Volk und Ständen angenommen, obwohl der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes die Initiative zur Ablehnung empfahlen.

15. Januar 2024

Der Sinn und Zweck von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Philippe Catalan, Spezialist bei der Neutrass AG für Versicherungs-, Haftpflicht- und Vertragsfragen, erläutert den Nutzen von AGBs und wann sie für Unternehmen sinnvoll sind.

04. Juli 2018

Fintech: Das Gesetz, das intelligente Maschinen dumm macht

Schweizer Finanzkonzerne wie die UBS haben erst begonnen, mit Künstlicher Intelligenz zu tüfteln. Neue Datenschutz-Vorschriften könnten das Potenzial der Technologie schmälern, warnen Experten.



Wenn der Kundenberater an der Geschäftsstelle im Zürcher Bellevue nicht mehr weiter weiss, fragt er den digitalen «UBS Companion». So jedenfalls im Versuch der Grossbank am Zürcher Bellevue, über den finews.ch am vergangenen Dienstag berichtete: Ein Avatar, dem Chefökonom Daniel Kalt sein Gesicht geliehen hat, spult dort flüssig vorprogrammiertes Anlagewissen ab (siehe Bild unten). Das soll erst der Anfang sein.

Denn die grösste Schweizer Bank ist sich sicher, mit ihrem Companion an der Oberfläche der nächsten digitalen Revolution zu kratzen – jenen Umwälzungen, die der breite Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) einst mit sich bringen könnte. Die kostspielige Tüftelei hat sich die Grossbank in einer Umfrage absichern lassen. «Die Kunden wollen, dass die UBS bei dieser Entwicklung mit dabei ist», so die Bank.

Schweiz in Zugzwang

Doch wollen ist nicht dasselbe wie dürfen. Ein neues europäisches Datenschutzgesetz könnte den KI-Plänen der Grossbank noch einen dicken Strich durch die Rechnung machen. Die Rede ist von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit vergangenem Mai in der EU inkraft ist und jedes Schweizer Unternehmen mit Kunden in der EU betrifft. Hierzulande reagiert der Bund, indem er erst die Umsetzung der neuen EU-Datenschutzrichtlinie im Strafrecht vorantreibt und sich dann an die Revision des Datenschutzgesetzes macht.

finews.ch berichtete bereits über die Unwägbarkeiten, die sich mit der neuen Datenschutzrichtlinie fürs Swiss Banking ergeben. Jetzt kommt eine weitere Problematik hinzu: Das DSGVO droht digitale Initiativen bei Finanzkonzernen zu bremsen.

Geschäftsgeheimnis in Gefahr

Davor warnen jedenfalls zwei Experten beim internationalen Beratungsunternehmen Capco. «Das in der DSGVO verankerte Recht auf die Löschung von Daten entzieht KI-Anwendungen Grundlagen und macht jene Systeme damit dümmer», erklärt Wesselin Kruschev, Managing Principal bei Capco in Deutschland, zu bedenken.

Eine Herausforderung ist die Frage nach der Datenverwendung zudem für Robo-Advisor. Anbieter der Investment-Maschinen könnten sich gezwungen sehen, Einblick in die Funktion der Algorithmen und damit in ein Geschäftsgeheimnis zu geben.

Böse Vorahnung

Diese Gefahren würden nicht einfach von der Beraterbranche herbeigeredet, sondern seien durchaus ernst zu nehmen, sagt Ingo Rauser. Der Partner bei Capco Schweiz erwartet, dass mit Blick auf andere europäische Richtlinien wie etwa Mifid II die neue Regel wohl sehr strikt und mit klarem Fokus auf den Verbraucher angewendet wird. «Das lässt für die Branche Böses erahnen» so Rauser.

Zwar ist laut dem Experten nicht damit zu rechnen, dass Kunden «en masse» die Löschung von Daten oder Auskünfte über deren Verwendung verlangen werden. Trotzdem müssen die Finanzdienstleister die dazu notwendigen Vorkehrungen treffen. «Das kann Geschäftsmodelle und zukünftige Technologien wie KI beeinträchtigen», sagt Rauser – eine Ansicht, die unter KI-Spezialisten nicht unumstritten ist. So wird etwa argumentiert, dass bei den Daten ist nicht die Menge entscheidend ist, sondern die Qualität.

Kein Schlupfloch für Schweizer

Dass Schweizer Finanzdienstleister das EU-Gesetz elegant umgehen können, glaubt Rauser jedoch nicht. Bezüglich der DSGVO werde in der Schweiz noch allzu oft unterschätzt, dass die Richtlinie für alle in der EU ansässigen Firmen gilt und solche, welche Personen bedienen, die in der EU wohnhaft sind. «Dadurch habe der EU-Datenschutz einen extraterritorialen Fokus, beim dem sich kaum Schlupflöcher öffnen.»