Mitarbeiter verunfallt im Ausland – Arbeitgeber verantwortlich
Geschäftsreisen von Mitarbeitern sind bei Unternehmen unterschätzte Risiken. Gemäss Fürsorgepflicht muss Arbeitgeber angemessene Massnahmen zum Gesundheits-Schutz seiner Mitarbeitenden treffen. Fehlende Vorkehrungen kann für den Arbeitgeber sehr teuer werden.
Mit der Globalisierung der Wirtschaft nehmen die Aktivitäten im Ausland und Geschäftsreisen auch bei KMU immer mehr zu. Unternehmen entsenden Personal regelmässig in politisch instabile, manchmal auch gefährliche Destinationen. Für die Arbeitgeber gelten hierbei die Bestimmungen des Artikels 328 OR (Obligationenrecht). Diese verpflichten ihn dazu, sämtliche notwendigen Sorgfaltsmassnahmen zu ergreifen, um die körperliche Unversehrtheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter weltweit zu gewährleisten. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers hängt weder von der Rechtsform des Unternehmens noch von dessen Tätigkeit ab. Ob Handelsunternehmen, humanitäre Organisation oder Verleger, die Journalisten in gefährliche Gebiete entsendet, alle werden aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht grundsätzlich gleichbehandelt. Den jeweiligen Arbeitgebern obliegen dieselben Pflichten.
Wer auf einer Geschäftsreise oder im Ausland erkrankt oder einen Unfall erleidet, wird schnell bemerken, wie teuer dies werden kann: Es ist keine Seltenheit, dass der Krankentransport, die medizinische Behandlung im Ausland und weiter anfallende Kosten schnell sehr stark ansteigen können. Vor allem für Kleinunternehmer können solche Kosten im schlimmsten Fall zum finanziellen Ruin führen. Genau hier ist die Geschäftsreiseversicherung eine wichtige Komponente im Risikomanagement. In welchem Umfang für das Unternehmen ein solches Risiko besteht, ist sehr individuell und bedarf daher einer Situationsanalyse.
Entsprechend ist auch der Versicherungsbedarf an Deckungen und Selbstbehalten ganz individuell und von den zu identifizierenden Risiken abzuleiten. Mit der richtigen Lösung erhält man den erforderlichen Versicherungsschutz und spart erst noch Prämien.