Acht Tipps für die persönlichen Pensionskasse
Das Guthaben in der Pensionskasse ist bei den meisten Mitarbeitenden und Kader das grösste Vermögen und die wichtigste Vorsorge neben der AHV/IV. Dies bei der Wahl des Arbeitgebers etwas genauer anzuschauen kann wertvoll sein.Die persönliche Einflussnahme auf die vom Arbeitgeber ausgewählte Personalvorsorge ist eingeschränkt. Jedoch ist nicht ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber und allfällige Arbeitnehmer-vertreter für Anliegen ein offenes Ohr hätten, sofern die Versicherten wüssten, was sie besser bekommen könnten. Drum prüfe, wer sich binden will.
Höherwertige Pensionskasse
Der Arbeitgeber hat einen grossen Spielraum, die Pensionskasse bezüglich Prämien und Leistungen sowie hinsichtlich der Verteilung der Prämienbeiträge auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzurichten. Insbesondere für die Schlüsselpersonen und Kader können diese in separaten Vorsorgegefässen grosszügiger und steueroptimierter gestaltet werden.
Qualität der Pensionskasse
Die Pensionskassen in der Schweiz werden mit strengen Auflagen geführt und auch entsprechend überwacht. Dennoch ist es sinnvoll, als Arbeitnehmender die finanzielle Gesundheit seiner Pensionskasse zu beobachten. Während die wenigen Vollversicherungen die Spar- und Risikoleistungen garantieren, sind bei den vielen autonomen und teilautonomen Pensionskassen in der Regel die Risikoleistungen ganz oder teilweise versichert/rückversichert. Die Sparguthaben resp. die Kapitalanlagen werden andererseits letztlich auf Risiko der Versicherten, der Destinatäre geführt, weshalb z.B. der Deckungsgrad und der technische Zins einer Pensionskasse eine wichtige Kenngrösse darstellen.
Freiwillige Prämienerhöhung mit Wahlplan
Viele Pensionskassenreglemente sehen eine freiwillige Erhöhung der Sparprozente für den Arbeitnehmer vor, wenn der Arbeitgeber mehr als die Hälfte der ordentlichen Beiträge finanziert. Mit einem solchen Wahlplan kann der Versicherte langfristig die Altersvorsorge deutlich verbessern und zudem reduzieren diese zusätzlichen Beiträge das steuerbare Einkommen.
Bedingungen der Hinterlassenenleistungen
Bei vielen Personalvorsorgeeinrichtungen sind die Hinterlassenenrenten an Bedingungen gebunden. So ist bei kinderlosen Ehepaaren oft eine Mindestehedauer vorgeschrieben. Damit der überlebende Lebenspartner eine Hinterlassenenrente erhält, sind gemeinsame Kinder eventuell Pflicht. Oder die Anspruchsvoraussetzungen sind bei Konkubinat oder gleichgeschlechtlichen Lebensbeziehungen unterschiedlich geregelt.
Vorsorgekapital im Todesfall
Wenn im Todesfall keine Hinterlassenenleistungen ausbezahlt werden, so kann es zutreffen, dass Pensionskassen freiwillig das angesparte Altersguthaben begünstigte Personen ausrichtet, wenn diese vorgängig mit Formular gemeldet angemeldet werden.
Freiwillige vorsorge- und steueroptimierte Einkäufe in Pensionskasse
Einkäufe können interessant sein für eine Verbesserung der Vorsorgeleistungen im Alter und bezüglich Hinterlassenen-/Erwerbsunfähigkeitsleistungen. Sie sind ebenfalls attraktiv für die Steueroptimierung, denn sie können grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Wichtig ist jedoch zu klären, wie sich die finanzielle Qualität der Pensionskasse darstellt, denn es handelt sich in aller Regel um Einzahlungen in den das BVG-Obligatorium übersteigenden Anlageteil.
Nachträglich Einkäufe in die Pensionskasse bei Todesfall
Vor einer Nachzahlung sollte geklärt werden, was bei vorzeitigem Todesfall mit diesem Guthaben passieren würde. Dies ist vor allem wichtig angesichts der sich «mit der Midlife-Crisis» allenfalls veränderten Lebensbeziehungen.
Rente oder Kapital oder beides
Es ist sinnvoll, frühzeitig mit dem Thema «Pensionsplanung» zu beginnen. Das Alter 50 ist hier die spätestens empfohlene Zäsur. Somit können noch wirkungsvolle Weichenstellungen für einen optimierten Vorsorge- und Vermögensaufbau eingeleitet werden. Ist eine Frühpensionierung angedacht, so ist mit Alter 55 eine professionelle Pensionsplanung dringend, um alle finanziellen Fragen zu diskutieren und allfällige notwendige Vorkehrungen zu treffen. Im Zusammenhang mit der Pensionsplanung des Einzelnen sind auch gesetzliche, arbeitsvertragliche oder reglementarische Vorschriften und Fristen zwingend zu beachten.
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Die persönliche Finanzberatung der Neutrass umfasst die Drei-Säulen-Vorsorge, den Vermögensaufbau, die Finanz- und Steuerplanung sowie die Pensionsplanung, dies unter Berücksichtigung insbesondere der bestehenden individuellen beruflichen Vorsorgelösung.
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Die persönliche Finanzberatung der Neutrass umfasst die Drei-Säulen-Vorsorge, den Vermögensaufbau, die Finanz- und Steuerplanung sowie die Pensionsplanung, dies unter Berücksichtigung insbesondere der bestehenden individuellen beruflichen Vorsorgelösung. Damit sorgen Sie deutlich besser vor und entdecken erhebliches steuerliches Einsparungspotential.