30. Januar 2023

AHV und Pensionskasse reichen nicht

Es braucht die «Dritte Säule der Privatvorsorge». Und bei Inhabern und Kader bringt eine integrierte Betrachtung der «Vierten Säule» enormen Mehrwert.

01. Februar 2022

Vorteil Versicherungsnehmer, Versicherte und Geschädigte!

Per 1. Januar 2022 ist das über 100-jährige VVG (Versicherungsvertragsgesetz) in einer Teilrevision angepasst worden. Lesen Sie nachstehend in kurzen, nicht rechtsverbindlichen Beschreibungen über verschiedene Anpassungen, welche Sie als Konsument, KMU oder Geschädigter betreffen.

09. Januar 2019

Darum lohnt sich, jung persönlich vorsorgen. Was lange währt, wird endlich super.

Wer schon in jungen Berufsjahren als Angestellter oder Kader damit beginnt, in seine persönliche 3a-Vorsorge zu investieren, wird später reich belohnt. Spare in der Zeit, dann hast Du in der Pension keine Not während den längsten Ferien des Lebens
09. Januar 2019

Mit gestaffelten Bezügen clever sparen

Die Kapitalbezüge aus der Pensionskasse, der Kaderpensionskasse und der Säulen 3a sollten möglichst auf mehrere Jahre verteilt werden. So spart man tausende Franken ohne Schweisstropfen.
07. Januar 2019

Steuern optimieren bedeutet Steuern planen

Erst durch eine langfristige Steuerplanung und die Koordination verschiedener Massnahmen zur Steueroptimierung kann die Steuerbelastung nachhaltig reduziert werden. Jedoch, es lohnt sich für sehr, sehr viel...
07. Januar 2019

Wie hoch ist eigentlich meine AHV-Rente

Die AHV-Altersrente ist ein Grundbaustein der Vorsorge. Sie ist nicht zwingend für jedermann und jederfrau gleich. Zu wissen, wieviel man dereinst mutmasslich bekommen wird, ist mehr als wichtig
07. Januar 2019

Acht Tipps für die persönlichen Pensionskasse

Das Guthaben in der Pensionskasse ist bei den meisten Mitarbeitenden und Kader das grösste Vermögen und die wichtigste Vorsorge neben der AHV/IV. Dies bei der Wahl des Arbeitgebers etwas genauer anzuschauen kann wertvoll sein.
07. Januar 2019

Rückblickend hätte ich früher mit der 3. Vorsorgesäule begonnen

Beinahe die Hälfte der Frauen und der Männer, welche über die 3a-Säule vorsorgen und steueroptimieren, geben an, sie hätten rückblickend früher in die 3a-Säule einzahlen sollen.
07. Januar 2019

Acht Tipps für die persönlichen Pensionskasse

Das Guthaben in der Pensionskasse ist bei den meisten Mitarbeitenden und Kader das grösste Vermögen und die wichtigste Vorsorge neben der AHV/IV. Dies bei der Wahl des Arbeitgebers etwas genauer anzuschauen kann wertvoll sein.

Die persönliche Einflussnahme auf die vom Arbeitgeber ausgewählte Personalvorsorge ist eingeschränkt. Jedoch ist nicht ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber und allfällige Arbeitnehmer-vertreter für Anliegen ein offenes Ohr hätten, sofern die Versicherten wüssten, was sie besser bekommen könnten. Drum prüfe, wer sich binden will.

Höherwertige Pensionskasse

Der Arbeitgeber hat einen grossen Spielraum, die Pensionskasse bezüglich Prämien und Leistungen sowie hinsichtlich der Verteilung der Prämienbeiträge auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzurichten. Insbesondere für die Schlüsselpersonen und Kader können diese in separaten Vorsorgegefässen grosszügiger und steueroptimierter gestaltet werden.

Qualität der Pensionskasse

Die Pensionskassen in der Schweiz werden mit strengen Auflagen geführt und auch entsprechend überwacht. Dennoch ist es sinnvoll, als Arbeitnehmender die finanzielle Gesundheit seiner Pensionskasse zu beobachten. Während die wenigen Vollversicherungen die Spar- und Risikoleistungen garantieren, sind bei den vielen autonomen und teilautonomen Pensionskassen in der Regel die Risikoleistungen ganz oder teilweise versichert/rückversichert. Die Sparguthaben resp. die Kapitalanlagen werden andererseits letztlich auf Risiko der Versicherten, der Destinatäre geführt, weshalb z.B. der Deckungsgrad und der technische Zins einer Pensionskasse eine wichtige Kenngrösse darstellen.

Freiwillige Prämienerhöhung mit Wahlplan

Viele Pensionskassenreglemente sehen eine freiwillige Erhöhung der Sparprozente für den Arbeitnehmer vor, wenn der Arbeitgeber mehr als die Hälfte der ordentlichen Beiträge finanziert. Mit einem solchen Wahlplan kann der Versicherte langfristig die Altersvorsorge deutlich verbessern und zudem reduzieren diese zusätzlichen Beiträge das steuerbare Einkommen.

Bedingungen der Hinterlassenenleistungen

Bei vielen Personalvorsorgeeinrichtungen sind die Hinterlassenenrenten an Bedingungen gebunden. So ist bei kinderlosen Ehepaaren oft eine Mindestehedauer vorgeschrieben. Damit der überlebende Lebenspartner eine Hinterlassenenrente erhält, sind gemeinsame Kinder eventuell Pflicht. Oder die Anspruchsvoraussetzungen sind bei Konkubinat oder gleichgeschlechtlichen Lebensbeziehungen unterschiedlich geregelt.

Vorsorgekapital im Todesfall

Wenn im Todesfall keine Hinterlassenenleistungen ausbezahlt werden, so kann es zutreffen, dass Pensionskassen freiwillig das angesparte Altersguthaben begünstigte Personen ausrichtet, wenn diese vorgängig mit Formular gemeldet angemeldet werden.

Freiwillige vorsorge- und steueroptimierte Einkäufe in Pensionskasse

Einkäufe können interessant sein für eine Verbesserung der Vorsorgeleistungen im Alter und bezüglich Hinterlassenen-/Erwerbsunfähigkeitsleistungen. Sie sind ebenfalls attraktiv für die Steueroptimierung, denn sie können grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Wichtig ist jedoch zu klären, wie sich die finanzielle Qualität der Pensionskasse darstellt, denn es handelt sich in aller Regel um Einzahlungen in den das BVG-Obligatorium übersteigenden Anlageteil.

Nachträglich Einkäufe in die Pensionskasse bei Todesfall

Vor einer Nachzahlung sollte geklärt werden, was bei vorzeitigem Todesfall mit diesem Guthaben passieren würde. Dies ist vor allem wichtig angesichts der sich «mit der Midlife-Crisis» allenfalls veränderten Lebensbeziehungen.

Rente oder Kapital oder beides

Es ist sinnvoll, frühzeitig mit dem Thema «Pensionsplanung» zu beginnen. Das Alter 50 ist hier die spätestens empfohlene Zäsur. Somit können noch wirkungsvolle Weichenstellungen für einen optimierten Vorsorge- und Vermögensaufbau eingeleitet werden. Ist eine Frühpensionierung angedacht, so ist mit Alter 55 eine professionelle Pensionsplanung dringend, um alle finanziellen Fragen zu diskutieren und allfällige notwendige Vorkehrungen zu treffen. Im Zusammenhang mit der Pensionsplanung des Einzelnen sind auch gesetzliche, arbeitsvertragliche oder reglementarische Vorschriften und Fristen zwingend zu beachten.

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Die persönliche Finanzberatung der Neutrass umfasst die Drei-Säulen-Vorsorge, den Vermögensaufbau, die Finanz- und Steuerplanung sowie die Pensionsplanung, dies unter Berücksichtigung insbesondere der bestehenden individuellen beruflichen Vorsorgelösung.

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Die persönliche Finanzberatung der Neutrass umfasst die Drei-Säulen-Vorsorge, den Vermögensaufbau, die Finanz- und Steuerplanung sowie die Pensionsplanung, dies unter Berücksichtigung insbesondere der bestehenden individuellen beruflichen Vorsorgelösung. Damit sorgen Sie deutlich besser vor und entdecken erhebliches steuerliches Einsparungspotential.

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