Mit gestaffelten Bezügen clever sparen
Die Kapitalbezüge aus der Pensionskasse, der Kaderpensionskasse und der Säulen 3a sollten möglichst auf mehrere Jahre verteilt werden. So spart man tausende Franken ohne Schweisstropfen.Die Steuerbehörden zählen für die Berechnung der Sondersteuer auf die Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule alle Bezüge eines Jahres zusammen. Auch die allfälligen Bezüge des Ehepartners werden addiert. Selbst bei den in den Kantonen unterschiedlich vergünstigten Sondersteuertarifen gilt: Je höher diese Bezüge in einem Jahr, desto höher fällt die prozentuale Steuerbelastung aus. Dies aufgrund der Progressionstarife. Ergo ist es besser, die Bezüge nach Möglichkeit auf mehrere Steuerperioden zu verschieben.
Finanzplanung
Für eine geschickte Gestaltung zur tausend-fränkigen Steueroptimierung gibt es in aller Regel genügend Spielraum. So kann das Kapital aus der Säule-3a bis zu fünf Jahren vor dem regulären AHV des jeweiligen Inhabers bezogen werden, also für Ehemann und Ehefrau. Zudem kann das Vorsorgesparen-3a frühzeitig auf verschiedene Vorsorgeinstrumente für separate Bezüge geplant werden. Ebensolches gilt für die Guthaben aus allfälligen Freizügigkeitskonten oder -policen beispielsweise des Ehepartners.
Finanzgeplant länger arbeiten
Falls das Reglement der Freizügigkeitsstiftung es vorsieht, und das kann man planen, lässt sich der Bezug von Freizügigkeitsguthaben aufschieben (bis Alter 70 für Männer, 69 für Frauen).
Ebenfalls ist es natürlich erlaubt, länger als bis zur ordentlichen Pensionierung erwerbstätig zu sein. Auf diese Weise können weiterhin Beiträge in Säule-3a-Gefässe einbezahlt und in unterschiedlichen Jahren steuerbegünstigt bezogen werden (aktuell bis zum Jahr des Alters 70 für Männer, 69 für Frauen).
Pensionierungszeitpunkt auch steuerlich planen
Das Pensionskassenguthaben wird grundsätzlich mit der Pensionierung fällig (vorzeitige Bezüge sind nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmen möglich). Doch bestehen auch bezüglich der Pensionskasse einige Möglichkeiten für einen steuersparenden Bezug. Neben einer Frühpensionierung, einer gestaffelten Teil-Pensionierung sowie einem aufgeteilten Kapital-/Rentenbezug ist ebenfalls eine hinausgeschobene (Teil-)Pensionierung zu bedenken. Massgebend ist das jeweilige Reglement der Personalvorsorge.
Frühzeitige Finanzplanung nicht vernachlässigen
Die steuerliche Optimierung ist allerdings nur ein Teil der Finanzplanung. Ebenso wichtig ist der geplante Vorsorge- und Vermögensaufbau, dies auch unter Berücksichtigung einer kostengünstigen Hypothek und deren geeignete Amortisation. In einem erweiterten Zusammenhang spielen die Familienpläne, die Berufs-/Karrierevorstellungen, die Pensionskassenkonzepte und die längerfristigen Lebensziele eine wesentliche Rolle.
Vereinfachtes, illustratives Beispiel
Ein in der Stadt Luzern wohnhaftes Ehepaar verfügt über ein Guthaben in den beiden Pensionskassen und den Säulen-3a von 1'000'000 Franken. Sie gehen mit 65 gleichzeitig mit z.B. Alter 64 in Pension und beziehen diese Guthaben als Kapital im selben Jahr. Nach der Finanzplanung sähe der Zeitplan für Pensionierung und Kapitalbezüge möglicherweise anders aus...
Bezug | Jahr | Alter | Kapital | Kapitalbezug | Steuerbetrag |
Einmalig | 2018 | 65 | alle | 1'000'000 | 91'206 |
Staffel 1 | 2015 | 62 | Frau 3a | 80'000 | 3'267 |
Staffel 2 | 2016 | 63 | Mann 3a | 100'000 | 4'595 |
Staffel 3 | 2017 | 64 | Frau PK | 300'000 | 23'245 |
Staffel 4 | 2018 | 65 | Mann PK | 520'000 | 44'702 |
Gestaffelt | - | - | - | 1'000'000 | 75'809 |
Berechnungsquelle: Steuerkalkulator 2018 Kanton Luzern – Kapitalleistungen aus Vorsorge (Ehepaar, katholisch)
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Die persönliche Finanzberatung der Neutrass umfasst die Drei-Säulen-Vorsorge, den Vermögensaufbau, die Finanz- und Steuerplanung sowie die Pensionsplanung, dies unter Berücksichtigung insbesondere der bestehenden individuellen beruflichen Vorsorgelösung. Damit sorgen Sie deutlich besser vor und entdecken erhebliches steuerliches Einsparungspotential.