Chef fällt aus: Führt dann die KESB das KMU? (Teil 1)
Notfallplan - René Stocker, lic. iur. / dipl. oek., mit Überlegungen und Hinweisen im Neutrass-Blog
Kein vorausblickender Unternehmer und keine umsichtige Unternehmerin wollen ihr KMU einer zufälligen Zukunft und ungeplant einem Schicksal überlassen. Denn sie haben ihr Geschäft mit Einsatz, Geschick und Know-how zur Blüte gebracht.
Zwei Dinge sichern die künftige Unternehmensfortführung ab: Der Notfallplan und der Vorsorgeauftrag (siehe Teil 2).
Krankheit, Unfall, Tod, Alter oder Scheidung: Es gibt viele Umstände, die das Fortbestehen eines KMU mit ihren Kunden, Lieferanten und Mitarbeitenden gefährden können sowie zu erheblichem Stress für die eigene Familie führen. Vor allem bei inhabergeführten KMUs können wichtige Dinge in der Firma plötzlich nicht mehr erledigt und entschieden werden, welche noch gestern selbstverständlich waren. Der Betrieb läuft in Gefahr einer Führungskrise, ist vielleicht gar lahmgelegt.
Niemand möchte eine solche Fremdbestimmung. Das kann zu unzufriedenen Kunden, verärgerten Lieferanten, verunsicherten Mitarbeitenden, finanzielle Folgen und auch zu Bankgesprächen, Existenzängsten und Familienzwist führen.
Ein betrieblicher Notfallplan und ein Vorsorgeauftrag sind neben familienbezogenen Dispositionen sowie gesellschafts- und vertragsrechtlichen Vorkehrungen das zielführende Instrumentarium zur Risikominimierung für eine künftige Unternehmensfortführung, eine Nachfolgeplanung und der Familienharmonie.
Notfallplan ist Risikomanagement
Unternehmer sein, heisst Verantwortung tragen. Es verlangt, umsichtig und vorausschauend zu agieren. Für das geschäftliche und private Risikomanagement drängt sich eine massgeschneiderte private resp. familiäre Finanzstrategie und ein geschäftlicher Notfallplan mit einem Gesamtpaket an Massnahmen auf. So kann dem Unternehmer, der Firma und der Familie die notwendige – und sicherlich erwünschte – langfristige Handlungsfähigkeit und Sicherheit geben.
Optimale Versicherungslösungen und Vorsorgekonzepte für die Unternehmung und das Private gehören zur Basisarbeit des Risikomanagements.
Notfallordner, damit Betrieb nicht stillsteht
Im Notfallordner des Unternehmers werden die organisatorischen, operativen und strategischen Informationen, Dokumente, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten festgehalten - inklusive Handlungsanweisungen und Vollmachten.
Bestehen wenig Wissen, unprofessionelle Dokumentation, keine organisierten Handlungsbefugnisse, ungenügende Vollmachten und/oder geringer finanzieller Spielraum, so sind im Ernstfall für das Unternehmen - und auch für die Unternehmerfamilie - schwierige Zeiten mit vielen Problemen zu durchleben.
Zum Autor: René Stocker (lic. iur., dipl. oek./ eidg. dipl. Versiche-rungsfachmann) ist Verwaltungsrat der Neutrass und Verwaltungsratspräsident der Raiffeisenbank Sempachersee Süd und war während vielen Jahren Mitglied der Geschäftsleitungen der Helvetia-Versicherungen, der Basler-Versicherungen und der Baloise Bank SoBa