Organe, Geschäftsführung und Geschäftsleitung haften privat
So können das finanzielle Risiko und das Privatvermögen geschützt werden: Organhaftpflichtversicherung resp. D&O-Versicherung
«In der Schweiz sehen sich jährlich mehr als 1500 Verwaltungsräte mit verantwortlichkeitsrechtlichen Forderungen konfrontiert» weiss die Vaudoise zu berichten*. Wenn Organmitglieder, Geschäftsführer und Geschäftsleitung – sogenannte Directors and Officers – ihre Pflichten verletzen und ein Schaden entsteht, so haften diese persönlich. Und das kann teuer werden und auch deren Privatvermögen tangieren. Dabei geht es um gegenwärtig handelnde Personen wie um die ehemaligen und zukünftigen!
Die Organhaftpflichtversicherung resp. die D&O-Versicherung schützt das private Vermögen und leistet juristischen Beistand
Eine Organhaftpflichtversicherung oder D&O-Versicherung kann vor zahlreichen Risiken schützen, welche mit den Funktionen als Organperson und Geschäftsführung verbunden sind. Einerseits umfasst sie beispielsweise Kosten für das Abwehren von unberechtigten Forderungen sowie zivil- und strafrechtliche Verteidigungskosten, andererseits entschädigt sie berechtigte Ansprüche oder die Deckung von Ansprüchen aus Pflichtverletzungen gegenüber Arbeitnehmern sowie die Deckung von Untersuchungskosten bei Ansprüchen gegenüber der juristischen Gesellschaft.
Neutrass mit Wissen und Erfahrung für D&O-Policen
Das Thema «Organhaftpflichversicherung» oder «D&O-Versicherung» ist nicht ganz einfach. Da wir als Neutrass einige kleine, mittlere und grosse Unternehmen diesbezüglich beraten und betreuen haben, verfügen wir über entsprechendes Wissen und die notwendige Erfahrung. Eine D&O-Police ist primär für Kapitalgesellschaften wie AG, GmbH und Genossenschaften sinnvoll, aber auch für Stiftungen und eingetragene Vereine.
Das Spektrum der möglichen Pflichtverletzung ist breit
· Zu späte, falsche oder unterlassene Entscheidungen
· Mangelhafte Überwachung und Kontrolle
· Nichteinhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen (Umwelt-, Arbeits- und Wettbewerbsrecht, Steuern und Sozialabgaben etc.)
· Fehlerhafte Publikation
· Unsorgfältige Bewertungen bei Übernahmen, Fusionen, Verkäufen
· Unterlassene Sanierungsmassnahmen bei erkennbar schlechter Finanzlage
Konkrete Schadenbeispiele zeigen die Relevanz
Thierry Bühler, Abteilungsleiter Haftpflicht/Sach bei der Vaudoise Versicherung, nennt in einem Bericht auf Moneyhouse* verschiedene Schadensbeispiele:
. «Die Organpersonen der Gesellschaft warten bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit zu lange mit der Verständigung des Richters. Die Gesellschaft geht Konkurs und hat durch das zu lange Warten zusätzliche Verluste erlitten und dadurch Dritten – wie zum Beispiel Aktionären, Kreditgebern oder Lieferanten –Schaden zugefügt.»
. «Die Geschäftsleitung sorgt nicht für die zur Einhaltung der gesetzlichen Bewertungsvorschriften erforderlichen organisatorischen Massnahmen in der Buchhaltung. Dadurch werden die Aktiven zu hoch bewertet und erforderliche Rückstellungen nicht gemacht mit dem Resultat, dass zu hohe Dividenden ausbezahlt werden und das Gesellschaftsvermögen geschädigt wird.»
. «Die Geschäftsleitung gewährt einem Aktionär einen Kredit zu Vorzugsbedingungen und benachteiligt dadurch die anderen Aktionäre, die dann Ansprüche stellen.»
. «Ein Musikverein mietet Räumlichkeiten. Der Vorstand merkt wegen mangelnder Kontrolle nicht, dass der Finanzverantwortliche die nötigen Fördergelder in diesem Jahr nicht beantragt hat und der Verein deshalb die Miete nicht bezahlen Der Vermieter stellt direkt Ansprüche gegen die Vorstandsmitglieder.»
. «Eine Arbeitnehmerin der Gesellschaft wird von einem Mitarbeiter sexuell belästigt. Daraufhin gibt es Konflikte und sie verliert ihre Stelle. Es stellt sich heraus, dass die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat sich nie um die Erstellung eines Personalreglements und die Schaffung einer Anlaufstelle im Falle von sexueller Belästigung oder Mobbing gekümmert haben. Die Mitarbeiterin stellt Schadenersatzansprüche gegen ein Geschäftsleitungsmitglied, nämlich den Personalchef.»
(* Moneyhouse 17. September 2019)
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