10. Oktober 2022

Wachsende Verantwortung für Firmengründer

Wenn das Start-up zum Klein-KMU gewachsen ist, wird der Jungunternehmer zum Manager und Patron. Sozialversicherungen, Risikomanagement und Versicherungen werden noch wichtiger, versprechen Chancen.

12. Januar 2022

«Uns passiert schon Nichts...!» Bewertung von IT Sicherheitsrisiken bei KMU

In aller Munde und medial sehr präsent: Hacker-Angriffe, Cyberattacken, Datenverlust! Wir sorgen mit dem Neutrass Cyber Paket für den bestmöglichen Schutz Ihres Unternehmens.

13. Februar 2020

Erneuerungen im Verjährungsrecht ab 2020

Längere Verjährungsfristen in den Gesetzen und diesbezüglich Wissenswertes, was auch unsere Kunden betreffen kann.

12. Dezember 2019

Organe, Geschäftsführung und Geschäftsleitung haften privat

So können das finanzielle Risiko und das Privatvermögen geschützt werden: Organhaftpflichtversicherung resp. D&O-Versicherung

05. Januar 2019

Transportversicherung - weshalb sie sinnvoll ist

Die Transportleistung auf dem Schweizer Strassen- und Schienennetz für das Jahr 2017 betrug insgesamt 27,3 Milliarden Tonnenkilometer. Die immense Zahl zeigt Wichtigkeit und Abhängigkeit unserer Wirtschaft von einer sicheren, zeitgerechten Lieferkette.

05. Januar 2019

EU-Datenschutzgrundverordnung und Rechtsschutz-Versicherungen

Die am 25. Mai 2018 eingeführte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU sorgte für reichlich Diskussionsbasis bei Unternehmen, auch in der Schweiz.
05. Januar 2019

Cyberrisiken – wachsende Gefahr für Unternehmen

Das World Wide Web bietet Firmen heute viele Chance. Leider werden die potenziellen Gefahren und die möglichen Auswirkungen von Cyber-Attacken immer noch massiv unterschätzt.
05. Januar 2019

Mitarbeiter verunfallt im Ausland – Arbeitgeber verantwortlich

Geschäftsreisen von Mitarbeitern sind bei Unternehmen unterschätzte Risiken. Gemäss Fürsorgepflicht muss Arbeitgeber angemessene Massnahmen zum Gesundheits-Schutz seiner Mitarbeitenden treffen. Fehlende Vorkehrungen kann für den Arbeitgeber sehr teuer werden.

05. Januar 2019

Unfall und Krankheit: bessere Leistungen, weniger Prämien

Bei der betrieblichen Unfallsversicherung (UVG und UVG-Zusatz) sowie bei der betrieblichen Krankentaggeldversicherung (KTG) liegt viel Sparpotential drin.
05. Januar 2019

Rechtsstreitigkeiten kosten rasch zig-tausender Noten

Die Gefahr ist in der heutigen Zeit nicht zu unterschätzen, dass ein Unternehmen oder ein Selbständigerwerbender in einen Rechtsstreit gerät. Anwälte kosten bekanntlich ziemlich rasch viel Geld.
05. Januar 2019

Haftpflichtfälle können existenziell gefährden

Ein Schaden ist schnell angerichtet. Die Anspruchsmentalität der Geschädigten lebt. Unternehmen sind daher in Haftpflichtfällen konfrontiert mit einem wachsenden Risiko für Schadenersatzforderungen
13. Februar 2020

Erneuerungen im Verjährungsrecht ab 2020

Längere Verjährungsfristen in den Gesetzen und diesbezüglich Wissenswertes, was auch unsere Kunden betreffen kann.



Per 1. Januar 2020 wurden wichtige Verjährungsfristen geändert. Der nachfolgende kurze Überblick nennt einige der Themen, welche auch unsere Versicherungskunden betreffen können, z.B aus Betriebs- und Berufshaftpflicht, Motorfahrzeughaftpflicht, Privathaftlicht.

Nachstehende Tabellen geben einen Überblick über die neuen Verjährungsfristen:



Die bisherige (relative) Verjährungsfrist bei unerlaubter Handlung von einem Jahr wird auf drei Jahre verlängert. Wie bisher beginnt die Frist ab Kenntnis des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen.

Für Forderungen aus z.B. Sachschäden gilt wie bisher eine absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren ab dem Tag der Schädigung oder - bei andauerndem schädigendem Verhalten – wenn dieses endet.

Für Forderungen auf Schadenersatz und Genugtuung aus Personenschäden – Körperverletzung oder Tötung – gilt neu eine absolute Verjährungsfrist von 20 Jahren (vorher: zehn Jahre) vom Zeitpunkt an, zu dem das schädigende Verhalten erfolgte beziehungsweise aufhörte. Dies gilt für Forderungen sowohl aus einer Vertragshaftung zwischen Schädiger und Geschädigtem (neu Art. 128a OR) als auch aus einer Deliktshaftung (neu Art. 60 Abs. 1bis OR).

Kauf- und Werkvertragsrecht: Zu beachten gilt es, dass die Verjährungsfristen des Kauf- und Werkvertragsrechts nicht geändert wurden. Ist ein Personenschaden die Folge einer mangelhaften gekauften oder erstellten Sache, gelten die kürzeren Verjährungsfristen des Kauf- und Werkvertrages. Auch die Verjährungsfristen aus der Produktehaftpflicht bleiben unverändert.

Motorfahrzeuge: Ebenfalls auf drei Jahre wurde die relative Verjährungsfrist für Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche aus Unfällen mit Motorfahrzeugen (neu Art. 83 Abs. 1 Strassenverkehrsgesetz mit Verweis auf Art 60 OR) verlängert.

Versicherungsvertrag: Die Verjährungsfrist aus einem Versicherungsvertrag bleibt unverändert bei 2 Jahren. Diese Frist wird im Rahmen der Revision des Versicherungsvertragsgesetzes angepasst werden.

Weitere gesetzliche Regelungen: Die Anpassung des Verjährungsrechts betrifft zudem weitere gesetzliche Bestimmungen, auf welche an dieser Stelle nicht weiter eingegangen wird.

Verjährungseinredeverzicht: Ein wichtiges Instrument, um Diskussionen rund um die Frage der Verjährung zu vermeiden, ist die Einforderung eines Verjährungseinredeverzichts. Dieses Instrument hat ebenfalls einige Änderungen erfahren. Zu beachten gilt es in diesem Zusammenhang namentlich, dass Verjährungseinredeverzichtserklärungen neu nur gültig sind, wenn sie eigenhändig unterzeichnet sind.

Rechtsbeistand: Angesichts der Komplexität der Themen rund um die Verjährung und der beachtlichen neuen Vorschriften, welche noch zuerst allgemein bekannt werden müssen, empfiehlt sich bei konkreten Fragestellungen der Beizug eines Rechtsanwalts. Bei Bedarf ist Ihnen Neutrass gerne bei der Suche nach einem Rechtsanwalt, einer Rechtsanwältin oder einer Rechtsanwaltskanzlei behilflich, welche in den spezifischen Themen kundig sind.

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(Neutrass/RST, Haftungsausschluss und Quellen: Der Inhalt dieses «Ratgeber-Beitrages» dient als allgemeine Information und kann nicht als eine verbindliche Rechtsauskunft zu vorerwähnten Themenbereichen aufgefasst werden. Der Ratgeber-Inhalt basiert auf: NZZ vom 30.12.2019 «Recht haben – Recht verpassen?» von Thomas Rohner und Andreas Lienhard (Pestalozzi Rechtsanwälte AG); Präsentation «Weiterbildungsveranstaltung des AAV» in, Aarau, 5. Juni 2019, Frédéric Krauskopf, Uni Bern; Rechtsthemen von Lehmann, Lenz & Partner «Änderungen bei der Verjährung von Ansprüchen per 1. Januar 2020»; Information/Unterlage Versicherungsgesellschaft)).