18. Oktober 2024

Interview mit Martin Bucherer, RA lic.iur., Geschäftsleiter WAS wira Luzern und Vorsitzender der Geschäftsleitung WAS Luzern

23. September 2024

Die Auswirkungen der Ablehnung der BVG Reform

Die Altersvorsorge bleibt eine Sorge der Bevölkerung. Viele Menschen befürchten, dass die Leistungen aus der 1. und 2. Säule nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt im Alter zu sichern. Nach der klaren Ablehnung der BVG-Reform stellt sich die Frage: Wie geht es nun weiter?

25. März 2024

Neutrass expandiert nach Ibach SZ

Der unabhängige Versicherungsbroker Neutrass mit Hauptsitz in Rotkreuz ZG expandiert weiter: Er übernimmt die Indextra GmbH in Ibach SZ mit insgesamt sieben Mitarbeitenden. Sämtliche Teammitglieder von Indextra und Neutrass bleiben den Firmen treu. Dank dem Ausbau gehört Neutrass mit aktuell rund 85 Fachleuten zu den grössten inhabergeführten Versicherungsbrokern in Schweizer Besitz.

22. März 2024

Zum Entscheid der 13. AHV Rente

Die Volksinitiative «für ein besseres Leben im Alter», die eine 13. AHV-Rente vorsieht, wurde am 3. März 2024 von Volk und Ständen angenommen, obwohl der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes die Initiative zur Ablehnung empfahlen.

15. Januar 2024

Der Sinn und Zweck von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Philippe Catalan, Spezialist bei der Neutrass AG für Versicherungs-, Haftpflicht- und Vertragsfragen, erläutert den Nutzen von AGBs und wann sie für Unternehmen sinnvoll sind.

24. März 2020

BVG-Reform

Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) setzt sich für bürgerliches Alternativmodell ein und setzt sich für einen breiten Konsens ein.



Quelle: Schweizerischer Gewerbeverband; www.sgv-usam.ch

In der BVG-Reform braucht es einen mehr­heits­fähigen Kompromiss. Die Vernehmlassungsvorlage stösst in breiten Kreisen auf Grund der Renten­zuschüsse auf Ablehnung. Der SGV setzt sich für ein ausgewogenes Alternativmodell ein. Dieses Modell wird durch die bürgerlichen Parteien, die Mehrheit der Wirtschaftsverbände sowie die Versicherungs- und Vor­sorge­branche unterstützt. Der SGV hat sich bereits in einem frühen Stadium der Aus­ar­beitung für einen breiten Konsens engagiert.

Die bundesrätliche Vernehmlassungsvorlage basiert weitgehend auf dem Gewerkschaftsmodell, das von einer schwachen Mehrheit des Arbeitgeberverbands unterstützt wird (Sozialpartnerkompromiss). Die Vorlage ist mit über CHF 3 Milliarden teuer und weist gravierende Systemmängel auf. Der SGV weist das Vernehmlassungsmodell daher entschieden zurück. Kategorisch abgelehnt werden insbesondere die Renten­zuschläge, welche über zusätzliche Lohnprozente finanziert werden sollen. In der 2. Säule, welche auf dem Kapitaldeckungsverfahren basiert, darf es keine systemfremde Umverteilung geben. Sie verletzt das 3-Säulen-Prinzip.

Der SGV ist nach wie vor überzeugt, dass in seinem eigenen Modell die Renteneinbussen, welche aus der Senkung des Umwandlungssatzes resultieren, aufgefangen werden. Das wird auch von namhaften BVG-Experten bestätigt. Im übergeordneten Interesse hält der SGV jedoch nicht länger an seinem Modell fest. Er hat sich vielmehr engagiert dafür eingesetzt, um hinter den Kulissen ein bürgerliches Alternativmodell auszuarbeiten. Hinter diesem Modell stehen heute die bürgerlichen Parteien, die Mehrheit der Wirtschaftsverbände sowie die Versicherungs- und Vorsorgebranche. Der SGV ist überzeugt, dass dieses Modell die besten Chancen hat, die Hürden einer Volksabstimmung erfolgreich zu meistern.

Das bürgerliche Alternativmodell baut auf dem Lösungsvorschlag des Pensionskassenverbandes ASIP auf, verbessert diesen aber bei wesentlichen Punkten. Der Mindestumwandlungssatz wird auf sechs Prozent gesenkt. Ausgewogene Abfederungsmassnahmen verhindern Rentenkürzungen. Gleichzeitig werden Teilzeitbeschäftigte und Versicherte aus dem Niedriglohnbereich besser­gestellt. Die Generation ü55 wird bei den Beiträgen entlastet, was deren Arbeitsmarktchancen erhöht. Das bürgerliche Alternativmodell respektiert das 3-Säulen-Prinzip und ist mit jährlichen Mehrkosten von knapp zwei Milliarden Franken erheblich günstiger als die Vernehmlassungsvorlage. Der SGV ruft den Bundesrat auf, zügig auf diesen breit abgestützten Kompromiss einzuschwenken.