Salmonellen – Hygiene – Epidemie – Pandemie – Versicherung
Einige Versicherer decken Kosten – zumindest teilweise oder kulant
«Wer gegen Salmonellen versichert ist, hat Glück» schreibt Werner Enz in der NZZ vom 05.06.2020 gemäss seinem nachstehenden Artikel über den gegenwärtigen Stand um das umstrittene Thema «Corona-Pandemie und Versicherungsschutz».
Wer bei der Helvetia eine Epidemieversicherung abgeschlossen hat, kann für den Zeitraum Mitte März bis Ende Mai mit Ausgleichszahlungen rechnen. Offenbar im Bestreben, rasch für Transparenz zu sorgen, hat die Versicherung mit Gastrounternehmen eine Vergleichslösung geschlossen. Vergleichbare Leistungen hat die genossenschaftliche Mobiliar schon Anfang April in Aussicht gestellt. Die Allianz Suisse erklärte auf Anfrage, sie habe keine Epidemieversicherungen im Sortiment. Axa Schweiz wiederum betonte laut Marktkreisen bisher, dass das Pandemie-Risiko in ihren Epidemieversicherungen explizit ausgeschlossen sei. Auf Anfrage sagte der Sprecher der Firma nun, auf individueller Basis würde Kunden eine Vergleichslösung unterbreitet. Im März hatte Axa Schweiz bekanntgegeben, jeder zehnte KMU-Kunde sei gegen Epidemie-Risiken versichert. Auf den Punkt gebracht: Ein Restaurant- oder Hotelbesitzer schloss in der Vergangenheit bisweilen eine Epidemieversicherung ab, womit in erster Linie hygienische Risiken wie Salmonellen oder Legionellen in der Küche und die temporäre Betriebsschliessung in der Folge gemeint waren. An die Ausbreitung eines Virus und den Ausbruch einer Pandemie dachte kaum jemand.
Rasch mit Geld helfen
Die Helvetia bietet laut Pressemitteilung nun an, ab dem 16. März, als der Bundesrat Betriebsschliessungen wegen Covid-19 anordnete, für einen Teil der Verdienstausfälle aufzukommen. Damit die vielerorts auf den 11. Mai geplante Wiedereröffnung gelinge, solle sofortige Geldhilfe geleistet werden. Gedeckt würden in einem Kompromissangebot 50% der ungedeckten Kosten wie auch des Gewinnausfalls. Als Bemessungsgrundlage diene der erwirtschaftete Jahresumsatz; Zahlungen würden noch für einen halben Monat über den 11. Mai hinaus erfolgen, dies wohl in Berücksichtigung der Tatsache, dass die Rückkehr ins Geschäft harzig verlaufen wird.Wer das Helvetia-Angebot annimmt, stimmt gleichzeitig einer Vertragsanpassung zu, die genauer zwischen hygienischen Risiken (wie Salmonellen) und Epidemie- oder Pandemierisiken unterscheiden wird. Erstgenanntes wird versicherbar bleiben, das Zweitgenannte soll explizit ausgeschlossen werden. Versicherungen, nicht nur die Helvetia, machen für Gefahren wie Covid-19 eine Pool-Lösung beliebt, wie sie schon für den Schutz vor Naturkatastrophen (Elementarschadenpool) oder Nuklearunfällen in der Schweiz besteht. De iure hat auch die Helvetia das Pandemierisiko, also die Verbreitung einer Seuche wie Covid-19, schon explizit in ihren Epidemieversicherungen ausgeschlossen. Man will aber nicht auf dem Gesetzesbuchstaben beharren und hat aus diesem Grund eine rasch greifende Vergleichslösung entwickelt. Bis zur Beurteilung des Pandemieausschlusses durch das Bundesgericht, die frühestens in zwei Jahren erfolgen dürfte, würde sonst Unsicherheit herrschen, lautet das einleuchtende Argument.
Pool mit Staatsbeteiligung?
Professor Hato Schmeiser vom St. Galler Institut für Versicherungswirtschaft legte unlängst dar, Covid-19 sei weder lokal noch global versicherbar. Der Ausschluss solcher Risiken sei auch zum Schutz der Leistungsfähigkeit eines Anbieters nachvollziehbar begründet. Anspruchsvoll sei aber, dies den Kunden zu kommunizieren. Diese könnten den Eindruck erhalten, es handle sich um eine Spitzfindigkeit. Er empfiehlt im Hinblick auf zukünftige Extremereignisse wie Covid-19 ein koordiniertes Vorgehen von Staat und Privatversicherungen, etwa zur Bildung eines Risikopools.
Quelle: NZZ, 06.05.2020