18. Oktober 2024

Interview mit Martin Bucherer, RA lic.iur., Geschäftsleiter WAS wira Luzern und Vorsitzender der Geschäftsleitung WAS Luzern

23. September 2024

Die Auswirkungen der Ablehnung der BVG Reform

Die Altersvorsorge bleibt eine Sorge der Bevölkerung. Viele Menschen befürchten, dass die Leistungen aus der 1. und 2. Säule nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt im Alter zu sichern. Nach der klaren Ablehnung der BVG-Reform stellt sich die Frage: Wie geht es nun weiter?

25. März 2024

Neutrass expandiert nach Ibach SZ

Der unabhängige Versicherungsbroker Neutrass mit Hauptsitz in Rotkreuz ZG expandiert weiter: Er übernimmt die Indextra GmbH in Ibach SZ mit insgesamt sieben Mitarbeitenden. Sämtliche Teammitglieder von Indextra und Neutrass bleiben den Firmen treu. Dank dem Ausbau gehört Neutrass mit aktuell rund 85 Fachleuten zu den grössten inhabergeführten Versicherungsbrokern in Schweizer Besitz.

22. März 2024

Zum Entscheid der 13. AHV Rente

Die Volksinitiative «für ein besseres Leben im Alter», die eine 13. AHV-Rente vorsieht, wurde am 3. März 2024 von Volk und Ständen angenommen, obwohl der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes die Initiative zur Ablehnung empfahlen.

15. Januar 2024

Der Sinn und Zweck von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Philippe Catalan, Spezialist bei der Neutrass AG für Versicherungs-, Haftpflicht- und Vertragsfragen, erläutert den Nutzen von AGBs und wann sie für Unternehmen sinnvoll sind.

18. Mai 2020

Versicherer sind beim Krankentaggeld selektiver

Die Kündigung von Policen stellt kleine und mittlere Unternehmen vor Probleme.



Was wir bei der Neutrass als unabhängiger Broker seit längerem feststellen, wird von Kurt Speck im nachstehenden Artikel der Handelszeitung vom 12.02.2020 thematisiert. Zwischenzeitlich hat sich die Zurückhaltung bei den Versicherern im Zuge von Corona noch verstärkt, und dies dürfte sich auf die künftigen Prämien auswirken. Neutrass unterstützt KMU auf neutrale Weise, um eine bedarfsgerechte Krankentaggeldlösung zu einem marktgerechten Preis zu finden.

(Kurt Speck) Noch vor wenigen Jahren waren Krankentaggeldversicherungen ein umkämpftes Geschäft. Sowohl die klassischen Lebensversicherer wie auch die Krankenversicherer versuchten mit günstigen Offerten den eigenen Marktanteil auszuweiten. Doch jetzt hat der Wind gedreht. Viele Anbieter haben zu knapp kalkuliert. Massenhaft werden nun Verträge aufgelöst. Die Begründung: Wegen der teuren Krankheitsfälle würden die Prämien und Leistungen in einem extremen Missverhältnis stehen. Erste Versicherer wie etwa Sanitas und Concordia sind mittlerweile aus diesem Geschäft ausgestiegen. Und die CSS will ihren Kundenstamm mit Krankentaggeldversicherungen im laufenden Jahr an die Zurich Schweiz abtreten. Der Margenzerfall in anderen Versicherungssparten hat die verbliebenen Anbieter zu einer selektiveren Zeichnungspolitik bei der Krankentaggeldversicherung veranlasst. Wurde früher oft eine Mischrechnung in Verbindung mit Anschlussversicherungen gemacht, muss heute jede Sparte profitabel sein.

Schlechtes Risiko

Die Kündigung von Krankentaggeldversicherungen stellt speziell die kleinen und mittleren Unternehmen vor grosse Probleme. Werden diese KMU als schlechtes Risiko eingestuft, finden sie nur sehr schwer eine neue Lösung. Manche Branchenkenner geben zu bedenken, ob diese Unternehmen das Risiko eines krankheitsbedingten Lohnausfalls bald gar nicht mehr versichern können.

Aus der Sicht von Stephan Wirz, Mitglied der Geschäftsleitung beim Maklerzentrum Schweiz, wird es immer eine Versicherung geben: «Die Frage ist, zu welchem Preis?» Auch für ihn ist klar: Die neue Versicherungslösung wird mehr kosten und restriktiver sein. Die Tarife werden anhand der Erfahrungszahlen aus der Vergangenheit sowie der zukünftigen Risikoeinschätzung berechnet. Zudem ergeben sich bei der Krankentaggeldversicherung je nach Anspruchsgruppen erhebliche Kosten-Leistungs-Differenzen. Standardisierte Lösungen für mittlere und grosse Firmen sind kostengünstiger als spezialisierte Modelle für Selbständige. Abhängig ist der Tarif auch von der vereinbarten Wartefrist, die von einigen Tagen bis zu mehreren Monaten reichen kann. Entsprechend werden die Taggeldleistungen erst nach Ablauf dieser Zeit erbracht.

Einkommenslücken verhindern

Über eine Krankentaggeld-Police wird der Erwerbsausfall eines versicherten Mitarbeiters ganz oder teilweise ausgeglichen. Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich zu einer Lohnfortzahlung bei Krankheit verpflichtet. Allerdings muss er nicht zwingend eine Versicherung abschliessen. Einzig die einem Gesamtarbeitsvertrag unterliegenden Unternehmen verfügen in der Regel über kollektive Taggeldversicherungen. Die Versicherung bietet dem Arbeitgeber eine finanzielle Sicherheit. Gleichzeitig verhindert sie beim Versicherten eine Einkommenslücke.

Die Lohnfortzahlung wird bis zum 720. Tag vereinbart. Dabei kommen je nach Firmenstandort unterschiedliche Berechnungsskalen (Berner, Basler, Zürcher etc.) zur Anwendung. Als wichtigstes Kriterium beim Abschluss einer Krankentaggeldversicherung sieht Stephan Wirz vom Maklerzentrum den Preis: «Wie viel des Lohns muss das Unternehmen bezahlen und wie viel der Arbeitnehmer.» Der Arbeitgeber kann entweder die Prämie vollständig übernehmen oder maximal die Hälfte der Prämien den Mitarbeitern belasten. Je nach Versicherungspolice liegt die Prämie zwischen 0,5 und 5 Prozent für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Bei einer selbständigen Tätigkeit gibt es zwei Möglichkeiten für eine Krankentaggeldversicherung. Es lässt sich eine Police nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) oder eine solche nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) abschliessen. Für den Versicherer steht die Version nach VVG im Vordergrund. Die Anbieter können bei dieser Taggeldversicherung die Aufnahme eines Interessenten verweigern und die Prämien abhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand gestalten. Bei einem Vertrag nach KVG sind Beitrittswillige von einer Versicherungsgesellschaft oder Krankenkasse zwingend aufzunehmen. Bei dieser Variante muss der Antragsteller jedoch Gesundheitsfragen beantworten und es sind für bestehende Krankheiten auch Vorbehalte möglich.

In diesem Bereich ist darauf zu achten, dass sich Selbständigerwerbende für eine reine Summenversicherung und nicht für eine Schadenversicherung entscheiden.

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