18. Oktober 2024

Interview mit Martin Bucherer, RA lic.iur., Geschäftsleiter WAS wira Luzern und Vorsitzender der Geschäftsleitung WAS Luzern

23. September 2024

Die Auswirkungen der Ablehnung der BVG Reform

Die Altersvorsorge bleibt eine Sorge der Bevölkerung. Viele Menschen befürchten, dass die Leistungen aus der 1. und 2. Säule nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt im Alter zu sichern. Nach der klaren Ablehnung der BVG-Reform stellt sich die Frage: Wie geht es nun weiter?

25. März 2024

Neutrass expandiert nach Ibach SZ

Der unabhängige Versicherungsbroker Neutrass mit Hauptsitz in Rotkreuz ZG expandiert weiter: Er übernimmt die Indextra GmbH in Ibach SZ mit insgesamt sieben Mitarbeitenden. Sämtliche Teammitglieder von Indextra und Neutrass bleiben den Firmen treu. Dank dem Ausbau gehört Neutrass mit aktuell rund 85 Fachleuten zu den grössten inhabergeführten Versicherungsbrokern in Schweizer Besitz.

22. März 2024

Zum Entscheid der 13. AHV Rente

Die Volksinitiative «für ein besseres Leben im Alter», die eine 13. AHV-Rente vorsieht, wurde am 3. März 2024 von Volk und Ständen angenommen, obwohl der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes die Initiative zur Ablehnung empfahlen.

15. Januar 2024

Der Sinn und Zweck von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Philippe Catalan, Spezialist bei der Neutrass AG für Versicherungs-, Haftpflicht- und Vertragsfragen, erläutert den Nutzen von AGBs und wann sie für Unternehmen sinnvoll sind.

02. Juni 2020

Pensionskassen-Vollversicherungen auf dem Abstellgleis

Immer weniger Versicherer bieten die Vollversicherung an.



Ein Bericht von Kurt Speck, Publizist für Vorsorge- und Finanzthemen, vom 2. Juni in der Handelszeitung

Lebensversicher forcieren in der beruflichen Vorsorge teilautonome Lösungen. Das Garantie-Modell Vollversicherung rechnet sich für die verbliebenen Anbieter immer weniger.

(Anmerkung Neutrass: In diesem Zusammenhang unterstützen wir zahlreiche Unternehmen auf Honorar- oder Courtagenbasis bei der Entwicklung ihres bestehenden oder der Suche eines neuen Personalvorsorge-Konzepts sowie bei der Evaluation und dem Abschluss der neuen Pensionskasse).

Für die Vollversicherung wird es eng

Bereits seit Jahren treten die wenigen verbliebenen Lebensversicherer beim stark nachgefragten Garantie-Modell der beruflichen Vorsorge auf die Bremse. Stattdessen rücken teilautonome Lösungen in den Vordergrund. Damit wird das Anlagerisiko auf den Versicherungsnehmer übertragen. Mit den stark schwankenden Aktienkursen als Folge der Corona-Pandemie ist das speziell für die kleinen und mittleren Unternehmen fatal. Die Grosszahl der KMU sucht bei der zweiten Säule die Kapitalsicherheit. Sie möchten sich nicht den teilweise massiven Schwankungen an den Börsen aussetzen und bei einer Unterdeckung für die Sanierung der Vorsorgeeinrichtung aufkommen. Für immer mehr Kleinfirmen wird es aber schwierig, zu vernünftigen Konditionen eine Vollversicherung abzuschliessen. Nur noch Swiss Life, Allianz Schweiz, Helvetia, Baloise und Pax bieten die sorglose Variante mit einer 100-prozentigen Deckung des Vorsorgevermögens an.

Neue Tarife

Jüngst ist nochmals Bewegung in das Geschäft mit Vollversicherungen gekommen. Helvetia kalkuliert seit diesem Jahr mit neuen Tarifen, um das von den Aktionären zur Verfügung gestellte Risikokapital angemessen zu verzinsen. Für die Kunden heisst das: Die Umwandlungssätze werden nach dem sogenannten Anrechnungsprinzip im BVG-Obligatorium bis 2023 schrittweise auf 6 Prozent und im Überobligatorium auf 4,4 Prozent gesenkt. Der Lebensversicherer will damit etwas gegen die Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentnern unternehmen. «Bei jeder Neuverrentung entsteht ein Umwandlungsverlust von 40’000 Franken», begründet Helvetia-CEO Philipp Gmür die Massnahme. Man hofft damit die Bilanz zu verkürzen, weil viele Kunden zu teilautonomen Lösungen wechseln oder versuchen, bei einem anderen Anbieter unterzukommen. Mit dem neuen Anrechnungsprinzip kann Helvetia die Verrentungsverluste zumindest stabilisieren, aber nicht eliminieren. Die gesetzlichen Anforderungen werden ebenfalls eingehalten: Der Lebensversicherer führt eine Schattenrechnung und zahlt die Rente mit dem geforderten Umwandlungssatz von 6,8 Prozent im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge aus.

Sinkender Umwandlungssatz

Was Helvetia im Bereich der Vollversicherung nun praktiziert, gehört bei den autonomen Pensionskassen schon seit Jahren zum Notkonzept, um noch höhere Quersubventionierungen von der jüngeren zur älteren Generation zu verhindern. In umhüllenden Kassen sinkt der Umwandlungssatz, indem das überobligatorisch angesparte Altersguthaben mit einem deutlich tieferen Satz von 4 bis 5 Prozent verrentet wird, während die Gelder im Obligatorium dem gesetzlichen Mindestsatz unterliegen. Derzeit ist einzig unklar, wie lange die nebst Helvetia verbliebenen vier Versicherer ihr heutiges Angebot konkurrenzfähig halten können. «Kommt nicht bald eine substanzielle Reform, werden wir auf ein ähnliches Modell wechseln», sagt Hans-Jakob Stahel, Leiter Geschäftsbereich Unternehmenskunden bei Swiss Life Schweiz. Beim grössten Lebensversicherer summieren sich die unerwünschten Zahlungsströme von den Erwerbstätigen zu den Rentnern jährlich auf über 1 Milliarde Franken. Mit der von Arbeitgebern und Gewerkschaften im letzten Jahr ausgehandelten Reform der zweiten Säule würde der obligatorische Umwandlungssatz von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt. Die Corona-Krise dürfte allerdings eine politische Umsetzung markant verzögern.

Konditionen regelmässig prüfen

Insgesamt forcieren die Versicherungsgesellschaften teilautonome Lösungen, bei denen nur die biometrischen Risiken wie Tod, schwere Krankheit und Langlebigkeit abzusichern sind. Das erfordert eine geringere Kapitalunterlegung und ermöglicht eine höhere Rendite als bei der Vollversicherung. Im Vergleich zur Vollversicherung liegt bei dieser Variante die Prämie meist um 5 bis 15 Prozent tiefer. In guten Anlagejahren kann mit einer teilautonomen Lösung dank einem höheren Aktienanteil eine bessere Performance erzielt werden. Anders ist das bei der stärker reglementierten Vollversicherung, wo meist rund drei Viertel des Portfolios auf festverzinsliche Wertpapiere entfällt und nebst den Immobilien deutlich weniger als 10 Prozent in Aktien investiert sind. Vollversicherungen oder teilautonome Lösungen werden in der Regel über ein bis drei Jahre abgeschlossen. Dabei lohnt es sich, die Konditionen regelmässig neu zu verhandeln. Ein systematisches Vorgehen kann darin liegen, einzelne Kriterien wie etwa Preis, Abwicklung, Bonität zu definieren, diese zu gewichten und entsprechend zwischen den Angeboten zu entscheiden.