18. Oktober 2024

Interview mit Martin Bucherer, RA lic.iur., Geschäftsleiter WAS wira Luzern und Vorsitzender der Geschäftsleitung WAS Luzern

23. September 2024

Die Auswirkungen der Ablehnung der BVG Reform

Die Altersvorsorge bleibt eine Sorge der Bevölkerung. Viele Menschen befürchten, dass die Leistungen aus der 1. und 2. Säule nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt im Alter zu sichern. Nach der klaren Ablehnung der BVG-Reform stellt sich die Frage: Wie geht es nun weiter?

25. März 2024

Neutrass expandiert nach Ibach SZ

Der unabhängige Versicherungsbroker Neutrass mit Hauptsitz in Rotkreuz ZG expandiert weiter: Er übernimmt die Indextra GmbH in Ibach SZ mit insgesamt sieben Mitarbeitenden. Sämtliche Teammitglieder von Indextra und Neutrass bleiben den Firmen treu. Dank dem Ausbau gehört Neutrass mit aktuell rund 85 Fachleuten zu den grössten inhabergeführten Versicherungsbrokern in Schweizer Besitz.

22. März 2024

Zum Entscheid der 13. AHV Rente

Die Volksinitiative «für ein besseres Leben im Alter», die eine 13. AHV-Rente vorsieht, wurde am 3. März 2024 von Volk und Ständen angenommen, obwohl der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes die Initiative zur Ablehnung empfahlen.

15. Januar 2024

Der Sinn und Zweck von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Philippe Catalan, Spezialist bei der Neutrass AG für Versicherungs-, Haftpflicht- und Vertragsfragen, erläutert den Nutzen von AGBs und wann sie für Unternehmen sinnvoll sind.

17. November 2020

Bundesrat belässt BVG-Mindestzinssatz auf (hohen) 1%

Auch die Empfehlung der BVG-Kommission war mit 0.75% tiefer – und immer noch zu hoch.



Der Bundesrat verzichtet auf die Überprüfung des BVG-Mindestzinssatzes. Damit bleibt dieser für das Jahr 2021 unverändert bei 1 Prozent. Für den Schweizerischen Versicherungsverband SVV ist dieses Vorgehen sachlich nicht haltbar und rein politisch motiviert. Seines Erachtens sollte der Satz für 2021 bei 0,25 Prozent liegen, erläutert er nachstehend in der Medienmitteilung

Mit seinem Beschluss brüskiert der Bundesrat zum zweiten Mal nach 2018 die BVG-Kommission, das ihn beratende Expertengremium. Diese hat dem Bundesrat für 2021 (wie schon für 2019) eine Reduktion des BVG-Mindestzinssatzes auf 0,75 Prozent empfohlen. In ihrer Medienmitteilung vom 25. August 2020 führt sie aus, dass ihre Formel per Ende Juli 2020 einen tieferen Wert ergebe (ohne diesen zu nennen), und dass die Kommission daneben weitere Rahmenbedingungen berücksichtige. Sie weist darauf hin, dass die Vorsorgeeinrichtungen die gesetzliche Pflicht haben, Wertschwankungsreserven zu bilden. Sie müssen die notwendigen Rückstellungen vornehmen und die gesetzlichen Rentenanforderungen erfüllen. Zudem erinnert die Kommission daran, dass die paritätisch besetzten Führungsorgane der Pensionskassen den Mindestzinssatz überschreiten können, sofern die finanzielle Situation dies zulässt.

Für die Berechnung wendet die BVG-Kommission zwei massgebende Mindestzinssatzformeln an. Der Wert der «neuen Mehrheitsformel» betrug per Ende Juli 2020 0,42 Prozent. Jener der «alten Mehrheitsformel» lag bei 0 Prozent. Sie indizieren damit einen BVG-Mindestzinssatz von maximal 0,50 Prozent. Die von der Kommission erwähnten Wertschwankungsreserven und Rückstellungen sowie die durch den überhöhten BVG-Umwandlungssatz verursachten massiven Rentenumwandlungsverluste müssen zulasten der Anlageerträge finanziert werden; die dafür einzusetzenden Erträge stehen damit von vornherein nicht zur Verzinsung der Altersguthaben zur Verfügung. Aus Sicht des SVV spricht dies ebenso wenig für einen Zuschlag zu den Formelwerten wie der Hinweis, wonach die paritätisch besetzten Führungsorgane der Pensionskassen diesen Satz überschreiten können, sofern die finanzielle Situation dies zulässt. Die BVG-Kommission stellt in ihrer Medienmitteilung denn auch selbst fest, dass diejenigen Vorsorgeeinrichtungen, die nur das Obligatorium der beruflichen Vorsorge versichern und damit unter dem hohen Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge leiden, diesen Spielraum oft nicht haben.

Die genannten Überlegungen sprechen aus Sicht des SVV klar für einen BVG-Mindestzinssatz für 2021 von 0,25 Prozent. Die Empfehlung der BVG-Kommission, den Satz lediglich auf 0,75 Prozent zu senken, war sachlich nicht nachvollziehbar. Leider übertrifft sie der Bundesrat mit seinem Vorgehen noch.