Schützende Organhaftpflicht vor Teuerung
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung: In schwierigeren Zeiten steigen Risiken und drohen Konkurse
Im Sonder-Newsletter der HZ-Insurance zum Thema Unternehmensversicherung vom 3.11.2020 geht die Handelszeitung auch auf die Organhaftpflicht ein. Neutrass berät diesbezüglich regelmässig KMU, weshalb wir den HZ-Sonder-Newsletter nachfolgend auszugsweise wiedergeben. Wir haben Erfahrung und unterstützen Sie zu Deckung und Prämien: Je nach Besitzverhältnissen, Art des Geschäftes, Grösse der Firma und Komplexität wie Inlandgeschäft oder Tochtergesellschaften im Ausland sowie Versicherungsbedarf für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sind die zu versichernden Deckungssummen festzulegen und die besten Prämien im Marktvergleich zu klären.
(HZ-Auszug von Alexander Saheb, 2.11.2020) Wenn der Verwaltungsrat einer Firma fahrlässig die falsche Strategie auswählt oder Topmanager unachtsam sind und Fehler machen, drohen grosse finanzielle Schäden für das Unternehmen bis hin zum Konkurs. In solchen Fällen kann es sein, dass die für das Unternehmen handelnden Organe für diese Schäden haften müssen. Das OR legt fest, dass sie gegenüber der Firma für aus Fahrlässigkeit entstehende Schäden mit ihrem Privatvermögen haftbar sind.
An dieser Stelle schützt die heute weit verbreitete Organhaftpflichtversicherung einerseits das persönliche Vermögen von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungsmitgliedern, sie deckt aber auch den Schaden für das Unternehmen aus dem Fehlverhalten dieser Personen.
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In der Praxis ist ein auf fahrlässige Führungsfehler folgender Konkurs des Unternehmens das Hauptrisiko, für das sich Firmen versichern wollen. Ein Paradebeispiel dafür ist die Swissair. Seit nunmehr zwanzig Jahren laufen in diesem Fall entsprechende Verfahren zur Klärung der Verantwortung für den Konkurs. Genauso gehören geglückte oder fehlgeschlagene Firmenübernahmen in diesen Katalog. Beides kann sehr teuer werden, wie man beim Milchverarbeiter Hochdorf sieht, den eine missglückte Akquisition an den Rand seiner Existenz gebracht hat.
Aus gut informierten Zürcher Anwaltskreisen ist eine neue Strategie zu vernehmen, die Policen weiter verteuert
Ein anderes Beispiel ist, wenn eine Firma keine Sozialversicherungsabgaben für Mitarbeitende bezahlt hat. In der Regel holt sich die AHV das Geld dann von den Mitgliedern des Verwaltungsrates. Je nach Versicherungspolice ist das dann häufig ein Fall für die Organhaftpflichtversicherung.
Wenn Unternehmen eine solche Versicherung abschliessen, sollten sie allerdings das Kleingedruckte im Vertrag genau lesen. Aus gut informierten Zürcher Anwaltskreisen ist zu vernehmen, dass die Versicherungsunternehmen grosse Risiken zunehmend aus den Standardpolicen ausschliessen und sich eine entsprechende Deckung zusätzlich vergüten lassen. Gerade beim Konkursrisiko bestehen demnach häufig solche Ausschlüsse. Sie führen dazu, dass eine griffige Organhaftpflichtversicherung für die Unternehmen teurer wird.
Ausserdem verlangen die Versicherungen auch einen frühzeitigen Einbezug, wenn es zu Verantwortlichkeitsklagen kommt. Da sie oft die Kosten für die Verteidigung der eingeklagten Organe übernehmen, wollen sie bereits bei der Auswahl der entsprechenden Anwälte Mitspracherecht haben. Auf entsprechende Klauseln im Versicherungsvertrag gilt es zu achten.
Schliesslich sind einige Versicherungen auch dazu übergegangen, ihre Auslagen von den beklagten Organen zurückzufordern, wenn Grobfahrlässigkeit oder Vorsatz festgestellt werden. Sie haben ebenfalls entsprechende Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen untergebracht. Zudem führt die Corona-Pandemie zu einem neuen Preisschub. Zürcher Anwälte berichten teilweise sogar von einer Verdoppelung einschlägiger Prämien im angelsächsischen Raum, also den USA oder England.
Versicherungssumme verteilen
Wegen der Corona-Pandemie erwarten die Versicherer für die nächsten Monate und Jahre nun wesentlich mehr Konkurse mit entsprechenden Haftungsklagen. In der Schweiz bestätigt Experte Schweingruber diese Entwicklung. «Die grosse Sorge der Kunden sind die derzeit deutlich steigenden Prämien», sagt er. Immer öfter erlebe man höhere Prämien und gleichzeitig zunehmende Leistungsbeschränkungen. Einzelne Versicherer übernehmen sogar nur noch geringere Volumen. Will eine Firma also eine Organhaftpflichtversicherung über 20 Millionen Franken abschliessen, muss sie die Summe auf zwei Versicherungsunternehmen verteilen.