10. November 2025

Digitale Zukunft beginnt: LINTA-Start bei Neutrass

Wir bei Neutrass gehen voller Energie einen grossen Schritt in die digitale Zukunft: Im 4. Quartal 2025 führen wir mit LINTA das erste prozessorientierte CRM-System für Schweizer Broker ein. Für uns ist LINTA viel mehr als ein neues IT-Tool – es ist ein echter Meilenstein, der unsere Arbeit für Sie als Kundin und Kunde noch einfacher, transparenter und verlässlicher macht.

15. Oktober 2025

Werte, Wandel und gemeinsame Wege – Interview mit Konrad Graber

Was bedeutet es heute, kompromissfähig zu sein? Wie gelingen echte Reformen im Sozialbereich? Und warum spielen Verlässlichkeit und Orientierung nicht nur im Sport, sondern auch bei Versicherungen eine entscheidende Rolle?

28. September 2025

OL Weltcup Uster: Simona Aebersold siegt – Neutrass hautnah dabei

Vom 26. bis 28. September 2025 verwandelte sich Uster in das Zentrum des internationalen Orientierungslaufs. Das Neutrass-Team war als Partner und Unterstützer vor Ort und konnte die Begeisterung für den Sport und die starke Schweizer Präsenz hautnah miterleben.

26. September 2025

Neues Verwaltungsratsmitglied: Edith Müller Loretz

Die Neutrass AG freut sich, mit Edith Müller Loretz ein neues Mitglied im Verwaltungsrat begrüssen zu dürfen. Die erfahrene Versicherungsfachfrau bringt 27 Jahre Führungserfahrung aus der Branche mit und war als erste Frau in der Geschäftsleitung der Suva tätig.

30. Juni 2025

Gemeinsam mehr bewegen – Neutrass übernimmt solution + benefit

Im Juni 2025 ist Neutrass AG einen wichtigen Schritt in Richtung Zukunft gegangen und hat die solution+benefit GmbH übernommen.

07. Dezember 2021

Parlament beschliesst AHV-Zuschläge für neun Frauen-Jahrgänge

Wegen der Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre sollen neun Frauen-Jahrgänge als Kompensation Zuschläge zu ihren Renten erhalten.



In der HZ Insurance vom 07.12.2021

Die Erhöhung des Rentenalters haben die Räte bereits zu einem früheren Zeitpunkt beschlossen. Jetzt geht es um die Frage, wie die Frauen, die von dieser Erhöhung betroffen sind, entschädigt werden sollen. Und wie viele Frauen es sein sollen.

Der Ständerat will, dass neun Jahrgänge berücksichtigt werden. Der Nationalrat wollte zunächst nur sechs Jahrgänge. Die vorberatende Gesundheitskommission (SGK-N) schlägt nun aber vor, auf die Linie des Ständerats umzuschwenken. So sollen neun Jahrgänge berücksichtigt werden. Für diese sollen 32 Prozent der Mittel eingesetzt werden, die durch das höhere Rentenalter der Frauen eingespart werden. Eine Kommissionsminderheit aus der FDP beantragt, nur sieben Jahrgänge zu berücksichtigen.

Ebenfalls einverstanden ist die Kommission mit dem Vorschlag des Ständerats, ein Modell mit sozial abgestuften Zuschlägen zur Rente zu erstellen. Diese Zuschläge sollen auch Ehepaaren ungeschmälert zu Gute kommen. Allerdings beantragt die SGK-N, dass nur jene Frauen Zuschläge erhalten sollen, die bis zum Referenzalter arbeiten. Wer sich früher pensionieren lässt, soll keine Zuschläge erhalten.

Thematisiert wird auch der Vorbezug der Rente. Die Kommission ist einverstanden damit, dass Frauen mit tiefen und mittleren Einkommen die Rente zu günstigen Bedingungen bis zu drei Jahre vorbeziehen können. Allerdings soll die Frühpensionierung für Gutverdienende nicht "unnötig attraktiv gemacht" werden.

Offen ist daneben etwa noch die Frage, ob die Gewinne, welche die Schweizerische Nationalbank durch die Negativzinsen macht, in die Finanzierung der AHV einfliessen soll. Der Nationalrat will das, der Ständerat nicht.

Zuvor war der Nationalrat der Ansicht, dass es genüge, sechs Jahrgänge zu berücksichtigen. Welche Jahrgänge betroffen sind, hängt vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorlage ab.

Zudem beschloss der Nationalrat im Rahmen der Beratung der AHV-Reform, dass diese Zuschläge nicht dazu führen dürfen, dass allfällige Ergänzungsleistungen geschmälert werden. Davon sah der Ständerat bislang ab.

Zwischen den Räten gibt es in der AHV-Reform noch weitere Differenzen. Bei der Hilflosenentschädigung brachte der Nationalrat einen neuen Kompromiss ins Spiel, um dem Ständerat entgegenzukommen: Personen, die eine Hilflosenentschädigung beantragen müssen, sollen diese zuvor während mindestens sechs Monaten nachweislich benötigt haben, ehe sie die Entschädigung beziehen können. Der Nationalrat wollte zunächst eine Dauer von drei Monaten, der Ständerat will beim geltenden Recht, also bei einem Jahr bleiben.

Der Nationalrat beschloss zudem, dass die Gewinne der Schweizerischen Nationalbank aus den Negativzinsen zur Stabilisierung der AHV verwendet werden sollen. Erfolglos werte sich eine FDP-Minderheit um Regine Sauter (ZH) gegen diese Verknüpfung. Der Rat stimmte mit 117 zu 77 Stimmen bei zwei Enthaltungen dafür. Damit sind sich National- und Ständerat auch hier nicht einig.

Die Geschäft zur AHV-Reform geht zurück an den Ständerat. Geeinigt haben sich die Räte im Rahmen dieser Reform früher bereits etwa auf die genannte Rentenaltererhöhung für Frauen, auf die Möglichkeit, die Rente ab 62 Jahren vorbeziehen zu können und darauf, dass die Mehrwertsteuer für die Zusatzfinanzierung der AHV erhöht wird.