18. Oktober 2024

Interview mit Martin Bucherer, RA lic.iur., Geschäftsleiter WAS wira Luzern und Vorsitzender der Geschäftsleitung WAS Luzern

23. September 2024

Die Auswirkungen der Ablehnung der BVG Reform

Die Altersvorsorge bleibt eine Sorge der Bevölkerung. Viele Menschen befürchten, dass die Leistungen aus der 1. und 2. Säule nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt im Alter zu sichern. Nach der klaren Ablehnung der BVG-Reform stellt sich die Frage: Wie geht es nun weiter?

25. März 2024

Neutrass expandiert nach Ibach SZ

Der unabhängige Versicherungsbroker Neutrass mit Hauptsitz in Rotkreuz ZG expandiert weiter: Er übernimmt die Indextra GmbH in Ibach SZ mit insgesamt sieben Mitarbeitenden. Sämtliche Teammitglieder von Indextra und Neutrass bleiben den Firmen treu. Dank dem Ausbau gehört Neutrass mit aktuell rund 85 Fachleuten zu den grössten inhabergeführten Versicherungsbrokern in Schweizer Besitz.

22. März 2024

Zum Entscheid der 13. AHV Rente

Die Volksinitiative «für ein besseres Leben im Alter», die eine 13. AHV-Rente vorsieht, wurde am 3. März 2024 von Volk und Ständen angenommen, obwohl der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes die Initiative zur Ablehnung empfahlen.

15. Januar 2024

Der Sinn und Zweck von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Philippe Catalan, Spezialist bei der Neutrass AG für Versicherungs-, Haftpflicht- und Vertragsfragen, erläutert den Nutzen von AGBs und wann sie für Unternehmen sinnvoll sind.

07. Dezember 2021

Parlament beschliesst AHV-Zuschläge für neun Frauen-Jahrgänge

Wegen der Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre sollen neun Frauen-Jahrgänge als Kompensation Zuschläge zu ihren Renten erhalten.



In der HZ Insurance vom 07.12.2021

Die Erhöhung des Rentenalters haben die Räte bereits zu einem früheren Zeitpunkt beschlossen. Jetzt geht es um die Frage, wie die Frauen, die von dieser Erhöhung betroffen sind, entschädigt werden sollen. Und wie viele Frauen es sein sollen.

Der Ständerat will, dass neun Jahrgänge berücksichtigt werden. Der Nationalrat wollte zunächst nur sechs Jahrgänge. Die vorberatende Gesundheitskommission (SGK-N) schlägt nun aber vor, auf die Linie des Ständerats umzuschwenken. So sollen neun Jahrgänge berücksichtigt werden. Für diese sollen 32 Prozent der Mittel eingesetzt werden, die durch das höhere Rentenalter der Frauen eingespart werden. Eine Kommissionsminderheit aus der FDP beantragt, nur sieben Jahrgänge zu berücksichtigen.

Ebenfalls einverstanden ist die Kommission mit dem Vorschlag des Ständerats, ein Modell mit sozial abgestuften Zuschlägen zur Rente zu erstellen. Diese Zuschläge sollen auch Ehepaaren ungeschmälert zu Gute kommen. Allerdings beantragt die SGK-N, dass nur jene Frauen Zuschläge erhalten sollen, die bis zum Referenzalter arbeiten. Wer sich früher pensionieren lässt, soll keine Zuschläge erhalten.

Thematisiert wird auch der Vorbezug der Rente. Die Kommission ist einverstanden damit, dass Frauen mit tiefen und mittleren Einkommen die Rente zu günstigen Bedingungen bis zu drei Jahre vorbeziehen können. Allerdings soll die Frühpensionierung für Gutverdienende nicht "unnötig attraktiv gemacht" werden.

Offen ist daneben etwa noch die Frage, ob die Gewinne, welche die Schweizerische Nationalbank durch die Negativzinsen macht, in die Finanzierung der AHV einfliessen soll. Der Nationalrat will das, der Ständerat nicht.

Zuvor war der Nationalrat der Ansicht, dass es genüge, sechs Jahrgänge zu berücksichtigen. Welche Jahrgänge betroffen sind, hängt vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorlage ab.

Zudem beschloss der Nationalrat im Rahmen der Beratung der AHV-Reform, dass diese Zuschläge nicht dazu führen dürfen, dass allfällige Ergänzungsleistungen geschmälert werden. Davon sah der Ständerat bislang ab.

Zwischen den Räten gibt es in der AHV-Reform noch weitere Differenzen. Bei der Hilflosenentschädigung brachte der Nationalrat einen neuen Kompromiss ins Spiel, um dem Ständerat entgegenzukommen: Personen, die eine Hilflosenentschädigung beantragen müssen, sollen diese zuvor während mindestens sechs Monaten nachweislich benötigt haben, ehe sie die Entschädigung beziehen können. Der Nationalrat wollte zunächst eine Dauer von drei Monaten, der Ständerat will beim geltenden Recht, also bei einem Jahr bleiben.

Der Nationalrat beschloss zudem, dass die Gewinne der Schweizerischen Nationalbank aus den Negativzinsen zur Stabilisierung der AHV verwendet werden sollen. Erfolglos werte sich eine FDP-Minderheit um Regine Sauter (ZH) gegen diese Verknüpfung. Der Rat stimmte mit 117 zu 77 Stimmen bei zwei Enthaltungen dafür. Damit sind sich National- und Ständerat auch hier nicht einig.

Die Geschäft zur AHV-Reform geht zurück an den Ständerat. Geeinigt haben sich die Räte im Rahmen dieser Reform früher bereits etwa auf die genannte Rentenaltererhöhung für Frauen, auf die Möglichkeit, die Rente ab 62 Jahren vorbeziehen zu können und darauf, dass die Mehrwertsteuer für die Zusatzfinanzierung der AHV erhöht wird.