Krankenkassen: Verband befürchtet 10% höhere Prämien und mehr
Die Prämien für die Krankenkassen werden deutlich ansteigen. Das könnte viele in die alternativen Modelle der Grundversicherung führen.
Ein Bericht aus der Handelszeitung Insurance vom 16. Juni 2022
Der Krankenkassenverband Santésuisse befürchtet für das kommende Jahr einen Prämienanstieg von über 10 Prozent, so viel wie seit 2003 nicht mehr. Denn in den letzten vier Jahren sind die Krankenkassenprämien im Durchschnitt nur wenig gestiegen, im Jahr 2022 sanken sie sogar leicht. Die Hauptgründe für die nun wieder anstehende Erhöhung sind pandemiebedingte Nachholeffekte und politisch motivierte Eingriffe in die Reserven der Krankenkassen. Zudem sind bei einer gesamtwirtschaftlichen Teuerungsrate von rund 3 Prozent Prämienerhöhungen im Gesundheitswesen unumgänglich.
Um Gegensteuer zu geben, diskutiert der Bund verschiedene Massnahmen wie z. B. die Senkung von Labortarifen und Medikamentenpreisen. Das erste Kostendämpfungspaket ist per 1. Januar 2022 in Kraft getreten, weitere Pakete sind noch in der parlamentarischen Beratung. Doch bis effektive Massnahmen zur Kostensenkung im Gesundheitswesen greifen, dürfte die nächste Prämienrunde schon vorbei sein.
Achtung Kündigungsfristen
Was können Versicherte angesichts des drohenden Prämienanstiegs tun? Der Bundesrat gibt die Krankenkassenprämien für das nächste Jahr erst Ende September bekannt. Wie stark die einzelnen Krankenkassen in welcher Prämienregion - und für welches Versicherungsmodell - die Prämien erhöhen werden, ist noch nicht klar. In Bezug auf die Grundversicherung macht es deshalb aktuell wenig Sinn, etwas zu unternehmen. Zudem stellt ein Wechsel der Grundversicherung grundsätzlich kein Problem dar. Wer einen Wechsel in Betracht zieht, muss die Grundversicherung unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat bis spätestens am 30. November 2022 kündigen; dies ist für alle Versicherten problemlos möglich, da weder Gesundheitszustand noch Alter eine Rolle spielen. Bis am 30. Dezember kann dann ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen werden und die Grundversicherung wird auf den 1. Januar 2023 gewechselt.