AHV und Pensionskasse reichen nicht
Es braucht die «Dritte Säule der Privatvorsorge». Und bei Inhabern und Kader bringt eine integrierte Betrachtung der «Vierten Säule» enormen Mehrwert.
Jedem Inhaber oder gutverdienenden Kader eines Unternehmens, ob klein, mittel oder gross, muss glasklar bewusst sein: Die AHV und eine normale Pensionskasse werden in der Schweiz auch künftig lediglich eine Existenzgrundlage bieten, mehr aber eigentlich nicht. Die aktuellen und die angedachten Revisionen der AHV und des BVG ändern für Normal- und Gutverdienende wenig bis gar nichts.
Wem es wichtig ist, seinen gewohnten höheren Lebensstandard auch während der langen Phase als Rentner oder Rentnerin geniessen und nicht jede Fünfzigernote zweimal umdrehen zu wollen, tut gut daran, sich frühzeitig mit seiner zweiten, dritten und allfälligen «vierten» Säule auseinanderzusetzen. 65-jährige erleben statistisch noch 20 und mehr Jahre…
So klingelt die Kasse, so steigt die Sicherheit: Mit Neutrass frühzeitig clever planen!
Wenn es um aktuelles und künftiges Einkommen und Vermögen geht, wenn es um die Sicherheit und Vorsorge geht, wenn es um Wohneigentum und Firmenbesitz geht, so können dank einer rechtzeitigen, umfassenden und kompetenten Gestaltung und Planung grosse Vermögen entwickelt oder sichergestellt werden. Unsere Erfahrungen zeigen, dass ohne professionelle Vorsorge-, Finanz- und Pensionsplanung anwartschaftliche Kapitalien und/oder Renten nicht ausgeschöpft - oder auch vernichtet werden.
Neutrass hat über 15'000 KMU sowie deren Inhaber/Mitinhaber, Geschäftsleitende und Kader in der Beratung für Versicherung, Vorsorge und Finanzen. Entsprechend kennen und wissen wir diese SWOT-Situationen, also wo die Chancen, Gefahren, Stärken und Schwächen liegen.
3-Säulen-Modell: AHV/IV + BVG/Pensionskasse + 3a/3b-Privatvorsorge
Dies ist die «Vorgabe» unserer Bundesverfassung seit 1972, wo wir das klassische schweizerische Drei-Säulen-Modell festgeschrieben haben. Langfristig «Vorsorgen» sollen wir dreiteilig durch den Staat, via die berufliche Anstellung und mit der privaten Eigenverantwortung.
Kern-Kennziffer für das schweizerische Vorsorge-Modell ist rund CHF 90’000
Die AHV-Rentenhöhe ist für Jahreseinkommen ab CHF 88'200 für jedermann/-frau auf monatlich CHF 2'410 gedeckelt. Die höheren lohnabhängigen AHV-Beiträge der einkommensstärkeren Gehälter werden aufgrund des "Generationenvertrages" im Umlageverfahren an die schwächer verdienenden umverteilt.
Zudem sind diese CHF 88'200 gerade auch das «maximale rentenbildende AHV-Einkommen» für die BVG-Rente. Davon wird imVerfassungsauftrag abgeleitet, bis zu welcher Höhe die AHV- und die BVG-Rente den gewohnten Lebensstandard sichern soll.
In der Pensionskasse baut jeder Versicherte im Gegensatz zur AHV sein eigenes Kapital abhängig von seinem Gehalt selber als sein eigener, individueller und rentenbildender Kapitalstock auf.
Diese zentrale Erkenntnis zeigt, dass das 3-Säulen-Modell schon unter CHF 90'000 den gewohnten Lebensstandard bei Fehlen einer 3a/3b-Vorsorge nicht abdeckt. Es wird eine eine finanzielle Einkommenslücke für die lange Phase des Rentnerdaseins vorliegen. Exemplarisch sei die allgemeine Lebenserfahrung erwähnt, dass wer ein Jahr vor der Pensionierung von beispielsweise einem monatlichen Einkommen von CHF 7'500 lebte, nach der Pensionierung wohl kaum gerne eingeschränkt mit einem Ersatzeinkommen von CHF 6'000 leben möchte.
Bei Einkommen über CHF 90'000: AVH/IV und BVG/Pensionskasse reichen schlicht nicht
Liegen die Einkommen bei Inhabern und Mitarbeitenden von Unternehmen mit normal-ausgebauter Pensionskasse oberhalb des «maximalen rentenbildenden AHV-Einkommen» von aktuell rund CHF 90'000, so ist es unabdingbar notwendig, für den gewohnten Lebensstandard frühzeitig eine in der dritten Säule 3a und/oder 3b aufzubauen. Das weiss der Gesetzgeber und bietet Lösungen.
Gesetzgeber bietet verschiedene Optionen, die Vorsorge steuerlich (sehr) attraktiv zu gestalten
Darum hat er für das bewusste, eigenverantwortliche Selbstvorsorgen in der zweiten und der dritten Säule gesetzlich vorgesehen, dies mit mehreren Möglichkeiten der Steueroptimierung für die Einkommensstärkeren attraktiv zu gestalten, um entsprechende Anreize zu schaffen. Zusätzlich ergeben sich neben den diversen Steuersparmöglichkeiten zu verschiedenen Zeitpunkten bessere Absicherungsvarianten für die Familie und letztlich eine höhere Renten- und/oder Kapitalvorsorge für die lange Renten-Genusszeit.
Hierzu gehören die besondere Ausgestaltung der Pensionskasse für höher-verdienende Kader und Geschäftsleitung, aber auch die dann notwendige spezifische Ausgestaltung der Säulen 3a/3b entsprechend dem Anlagehorizont und dem Risikoprofil des Einzelnen. Und es gehört dazu die regelmässige Betreuung des jeweiligen Individuums ab spätestens Alter 55 bezüglich steuerlicher Optimierung der Einzahlungen, der Kapitalbezüge, dem Pensionierungszeitpunkt und einem allfällig stufenweisen Übertritt in das Rentner-Daseins. Dies alles geschickt zu planen und umzusetzen ist bares Geld.
Wohneigentum und Unternehmen: wie eine 4.-Säule in Ergänzung des 3-Säulen-Modells
Für Besitzer und Mitinhaber eines Unternehmens sowie für Wohneigentümer in höheren Unternehmensfunktionen ist es zusätzlich vorteilhaft, diese «vierte Säule» in die Vorsorge-, Finanz- und Pensionsplanung dank speziellem Know-how zu integrieren. Werden Wohneigentum und Unternehmen umfassend und frühzeitig in die Finanzplanung einbezogen, schafft dies weitere steuerliche und wirtschaftliche Vorteile mit langfristig enormen finanziellen Vorteilen. Dabei geht es über das normale Vorsorge-Denken mittels der Pensionskasse, des 3a-Vorsorgens und des 3b-Investierens hinaus.
Neutrass verfügt über langjährige, breite Erfahrung
Im Zuge der klassischen Versicherungs- und Vorsorgeberatung hat Neutrass über die Jahre hinweg das entsprechende Wissen und die Kompetenzen entwickelt, um Unternehmensinhaber, Geschäftsleitungsmitglieder und gutverdienende Kader interdisziplinär zu beraten und zu betreuen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne.